Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um Ihr Verkehrswertgutachten.
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Es ermittelt den Verkehrswert (§ 194 BauGB) – den Wert, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre – methodisch begründet nach ImmoWertV.
Voll- oder Kurzgutachten – was brauche ich?
Für Finanzamt, Gericht oder Betreuung brauchen Sie ein Vollgutachten. Für eine reine Orientierung (z. B. Kauf/Verkauf) genügt oft ein günstigeres Kurzgutachten.
Was kostet ein Gutachten?
Das hängt von Objekt, Zweck und Komplexität ab. Orientierungswerte finden Sie auf der Kosten-Seite; das finale Honorar nenne ich verbindlich nach Prüfung Ihrer Anfrage.
Wie lange dauert die Erstellung?
Je nach Objekt und Unterlagenlage. In der Vorprüfung nenne ich Ihnen einen realistischen Termin; Express ist gegen Zuschlag möglich.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Flächen/Grundrisse, bei Wohnungen die Teilungserklärung. Die vollständige Liste steht auf der Unterlagen-Seite.
Was bedeutet DIAZert / ISO 17024?
Eine Personenzertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung, geprüft unter Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17024. Solche Gutachter sind u. a. nach § 198 BewG als geeignet anerkannt.
Wird das Gutachten beim Finanzamt anerkannt?
Gutachten zertifizierter Sachverständiger sind nach § 198 BewG anerkennungsfähig, wenn sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen – darauf ist meine Arbeitsweise ausgerichtet.
Kann ich das Gutachten bei Gericht vorlegen?
Ja, ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist zur Vorlage geeignet. Die Beweiswürdigung nimmt das Gericht eigenständig vor.
Sind Sie unabhängig?
Ja. Im Bewertungsauftrag bewerte ich neutral und methodengebunden nach ImmoWertV – unabhängig von einer möglichen späteren Vermarktung.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Minden, Kreis Minden-Lübbecke, Porta Westfalica, Bielefeld, Osnabrück, Göttingen, Hannover und Umgebung.
Wann reicht eine Marktwertermittlung?
Eine Marktwertermittlung kann ausreichen, wenn Sie eine Orientierung für Verkauf, Vermögensübersicht oder interne Entscheidungen benötigen. Für Finanzamt, Gericht, Pflichtteil, Betreuung oder streitige Verfahren ist häufig ein ausführlicheres Verkehrswertgutachten sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?
Die Begriffe meinen dasselbe: § 194 BauGB nennt den Verkehrswert ausdrücklich auch Marktwert. Es ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre.
Was bedeutet der Bewertungsstichtag?
Der Stichtag ist das Datum, auf das sich der ermittelte Wert bezieht. Zustand und Marktverhältnisse zu diesem Zeitpunkt sind maßgeblich – bei Erbschaft in der Regel der Todestag, beim Zugewinnausgleich häufig die Zustellung des Scheidungsantrags.
Können Sie rückwirkend zu einem früheren Stichtag bewerten?
Ja, sofern sich Marktdaten und der damalige Zustand hinreichend rekonstruieren lassen. Der Aufwand steigt mit der Zeitspanne; Einzelheiten klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Bewerten Sie auch vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser?
Ja. Vermietete Wohn- und Geschäftshäuser werden vorrangig im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV bewertet, das die nachhaltig erzielbaren Erträge berücksichtigt.
Können Sie ein vorhandenes Gutachten oder einen Finanzamtswert prüfen?
Ja. Bei einer Plausibilitätsprüfung sehe ich Verfahrenswahl, Datengrundlage, Stichtag und Herleitung durch und zeige mögliche Schwachstellen auf – oft günstiger als ein komplett neues Gutachten.