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Was die Zone beschreibt
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Die amtliche Darstellung bezieht sich auf ein Grundstück mit bestimmten Merkmalen. Zone, Stichtag, Nutzung und Entwicklungszustand gehören deshalb zur Zahl.
Was an Ihrem Grundstück abweichen kann
Größe, Zuschnitt, zulässige Nutzung, Erschließung, Rechte und Bodenbeschaffenheit können vom Richtwertgrundstück abweichen. Ob und wie solche Unterschiede berücksichtigt werden, verlangt geeignete Daten und eine begründete Bewertung.
Boden und Gebäude getrennt verstehen
Ein Bodenrichtwert ist kein Quadratmeterpreis für die Wohnfläche. Er umfasst auch nicht einfach den Wert des Hauses. Die Multiplikation mit der Grundstücksfläche ist deshalb keine vollständige Verkehrswertermittlung einer bebauten Immobilie.
So sichern Sie eine brauchbare Fundstelle
Notieren Sie amtliches Portal, Zone, Stichtag und dargestellte Merkmale. Bewahren Sie die Legende beziehungsweise Erläuterungen zur Auskunft auf. Für frühere Stichtage wird eine passende historische Datengrundlage benötigt; der heutige Wert darf nicht stillschweigend zurückübertragen werden.
Die Erläuterungen gehören zur Zahl
Prüfen Sie in der amtlichen Auskunft, ob sie etwa baureifes Land, eine bestimmte Nutzungsart oder einen bestimmten beitragsrechtlichen Zustand beschreibt. Auch das Bezugsmaß ist entscheidend: Grundstücksfläche ist etwas anderes als Wohn- oder Geschossfläche. Speichern Sie deshalb die vollständige Auskunft mit den Merkmalen des Richtwertgrundstücks. Eine isolierte Bildschirmzahl lässt spätere Anpassungen kaum nachvollziehen.
Große Fläche bedeutet nicht automatisch gleichwertige Fläche
Bei einem tiefen oder ungewöhnlich zugeschnittenen Grundstück kann ein hinterer Bereich anders nutzbar sein als der straßenseitige Teil. Ob eine getrennte Betrachtung fachlich erforderlich ist, hängt insbesondere von Baurecht, tatsächlicher Nutzung und den örtlichen Bewertungsgrundlagen ab. Ein Garten wird nicht allein wegen seiner Größe zu zusätzlichem Bauland. Ebenso ersetzt die farbige Zone im Portal keine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit des einzelnen Flurstücks.
Quellen und Einordnung
Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.
