Objekt und Preisgrundlage
Welche Flächen, Nutzung und rechtlichen Verhältnisse werden im Angebot beschrieben? Angaben aus einem Exposé werden als Quelle eingeordnet und soweit beauftragt überprüft.
Sie haben eine Immobilie gefunden und möchten den geforderten Kaufpreis besser einordnen.
Eine wertbezogene Untersuchung betrachtet Objektmerkmale und geeignete Marktdaten. Welche Prüfungen möglich und erforderlich sind, wird vorab mit Ihnen abgestimmt.
Ein Angebotspreis ist eine Preisvorstellung. Für seine Einordnung kommt es auf die konkrete Immobilie, belastbare Unterlagen und geeignete Vergleichs- beziehungsweise Bewertungsgrundlagen an.
Welche Flächen, Nutzung und rechtlichen Verhältnisse werden im Angebot beschrieben? Angaben aus einem Exposé werden als Quelle eingeordnet und soweit beauftragt überprüft.
Welche Dokumente stellt die verkaufende Seite bereit, und ist eine Besichtigung möglich? Fehlende Informationen begrenzen die Aussagekraft.
Benötigen Sie eine erste Marktwerteinordnung oder eine ausführliche dokumentierte Bewertung? Ein bereits vorgesehener Kaufvertragstermin ist bei der Anfrage zu nennen.
Die wertbezogene Kaufprüfung ordnet den geforderten Preis anhand der vereinbarten Objekt- und Marktgrundlagen ein. Sie ist nicht automatisch eine umfassende Bauschadensdiagnostik, Schadstoffprüfung oder rechtliche Vertragsprüfung. Welche Untersuchungen tatsächlich enthalten sind, wird vorab beschrieben. Gibt es konkrete Schadenshinweise, kann eine zusätzliche spezialisierte Untersuchung nötig sein.
Legen Sie Exposé, Pläne und vorhandene Flächenberechnungen zusammen. Bei einer Eigentumswohnung sind auch Teilungserklärung, relevante Beschlüsse und Informationen zu Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum hilfreich. Vereinbaren Sie Zugang und Zeitrahmen frühzeitig mit der verkaufenden Seite. Ein knappes Zeitfenster ersetzt keine tragfähige Datengrundlage und führt nicht zu einer ungeprüften Wertzusage.
Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.
Besichtigung und AblaufFür die erste Anfrage müssen diese Dokumente noch nicht vollständig vorliegen. Nennen Sie zunächst den Anlass, den groben Ort und Ihre Frage.
Unterlagen nach Objektart ordnenBeispiel zur Auftragsklärung · kein Kundenfall
Eine Wohnung wird mit einer bestimmten Wohnfläche angeboten. Die Unterlagen weisen unterschiedliche Flächenangaben aus. Vor einer Preisbewertung wird deshalb geklärt, welche Grundlage zuverlässig verwendet werden kann und welche Information nachbeschafft werden muss.
Eine Immobilienbewertung umfasst nicht automatisch eine umfassende Bauzustandsdiagnostik, Schadstoffprüfung oder technische Due Diligence. Dafür erforderliche zusätzliche Fachuntersuchungen werden ausdrücklich gesondert geklärt.
Aufgabe und Empfänger bestimmen den vereinbarten Untersuchungsumfang. Die ausführliche Leistung ist hier beschrieben.
Verkehrswertgutachten kennenlernenVor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot für die geklärte Aufgabe. Aufwände und Termine werden objektbezogen abgestimmt.
Kostenklärung verstehenIhr Ansprechpartner: Alexander Rommelmann / ImmoWert Analyse · Quellenabgleich am 06.–07.09.2026. Die Eignung für Ihren Auftrag wird persönlich geprüft.
Marktwert/Verkehrswert, Stichtagsbezug und Wertbegriff
Begründete Verfahrenswahl anhand Objekt, Marktgepflogenheiten und geeigneter Daten
Nein. Die rechtliche Gestaltung und Prüfung des Vertrags gehört in die zuständige rechtliche beziehungsweise notarielle Beratung. Die Bewertung beantwortet die vereinbarte wirtschaftliche Frage zur Immobilie.
Der Anlass ist in der Anfrage freiwillig vorausgewählt. Sie können ihn ändern und die Gutachtenart offenlassen.
Bewertung anfragen