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Zwei unterschiedliche Rechte
Nießbrauch nach § 1030 BGB betrifft grundsätzlich die Ziehung von Nutzungen. Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB bezieht sich auf die Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als Wohnung. Der genaue Umfang folgt der rechtlichen Ausgestaltung.
Die Vereinbarung lesen
Wesentlich können die erfassten Räume und Flächen, die Dauer, Kosten- und Instandhaltungsregelungen sowie weitere Bedingungen sein. Grundbucheintrag und zugrunde liegende Bewilligung werden gemeinsam betrachtet.
Recht und belastete Immobilie unterscheiden
Der Wert eines Rechts und der Wert der damit belasteten Immobilie sind unterschiedliche Bewertungsfragen. Ein rechnerischer Ansatz darf nicht ungeprüft als gleich hoher Marktwertabschlag übernommen werden. Der Auftrag legt fest, was untersucht wird.
Die richtige Unterlage spart Rückfragen
Benötigt werden insbesondere der betreffende Eintrag, die Vereinbarung und die Objektgrundlagen. Unklare Rechtsfragen werden rechtlich geklärt; erst darauf lässt sich eine nachvollziehbare wirtschaftliche Betrachtung aufbauen.
Wer welche Kosten trägt, kann wirtschaftlich wichtig sein
Die Nutzungsmöglichkeit allein beschreibt ein Recht noch nicht vollständig. Zu prüfen ist auch, welche Aufwendungen die berechtigte Person und welche die Eigentümerseite tragen sollen. Der Vertrag kann hierfür differenzierte Regelungen enthalten. Unklare Angaben wie „alles wie bisher“ reichen nicht aus, um eine belastbare wirtschaftliche Annahme zu treffen. Benötigt wird die maßgebliche Vereinbarung, gegebenenfalls mit rechtlich geklärter Auslegung.
Ein Rechenwert ist nicht automatisch der Abschlag am Markt
Eine rechnerische Betrachtung des wirtschaftlichen Vorteils aus einem Recht beantwortet eine andere Frage als die Ermittlung des Marktwerts der belasteten Immobilie. Marktgängigkeit, konkrete Nutzungseinschränkung und verfügbare Daten können eine zusätzliche Würdigung verlangen. Deshalb wird nicht aus einem beliebigen Vervielfältiger oder dem Lebensalter allein ein endgültiger Immobilienwert abgeleitet. Der Zweck bestimmt, welcher Wertbegriff und welcher Ansatz erforderlich sind.
Quellen und Einordnung
Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.
