Kostenloses Erstgespräch · Antwort werktags meist innerhalb 24 Std. · 0571 94599669
StartRatgeberNießbrauch & Wohnrecht
Ratgeber

Nießbrauch und Wohnrecht: Wert richtig berücksichtigen

Ein Nießbrauch oder Wohnrecht mindert den Immobilienwert spürbar – wichtig bei Schenkung, Erbschaft und für das Finanzamt. So wird der Kapitalwert sauber ermittelt.

Zertifiziert · DIAZert / ISO 17024 Gutachten nach ImmoWertV Antwort meist in 24 Std.

Warum das den Wert mindert

Wer eine Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht überträgt, behält ein Nutzungsrecht – der Erwerber kann das Objekt zunächst nicht voll nutzen. Dieser Nachteil wird als Kapitalwert des Rechts wertmindernd berücksichtigt.

So wird der Kapitalwert ermittelt

Der Wert des Rechts richtet sich nach dem Jahreswert der Nutzung (z. B. ortsübliche Miete) und der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person (Vervielfältiger). Daraus ergibt sich der Kapitalwert, der vom unbelasteten Verkehrswert abgezogen wird – methodisch nach ImmoWertV.

Besonders relevant beim Finanzamt

Bei einer Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt kann die Berücksichtigung des Rechts die Schenkungsteuer mindern. Ein sauber begründetes Gutachten ist hier der Nachweis – passend zum Thema § 198 BewG.

Mehr zu Wohnrecht und Nießbrauch oder Anfrage – Bewertung.

Häufige Fragen

Wie stark mindert ein Wohnrecht den Wert?

Das hängt vom Jahreswert der Nutzung und der Lebenserwartung der berechtigten Person ab – je jünger die Person und je höher die Nutzung, desto größer die Wertminderung.

Hilft das bei der Schenkungsteuer?

Ja, der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts mindert in der Regel die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die steuerliche Würdigung trifft Ihr Steuerberater bzw. das Finanzamt.

Gilt das auch bei Erbschaft?

Auch bei der Erbschaft können bestehende Rechte wertmindernd zu berücksichtigen sein. Entscheidend ist der Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch – welches Gutachten brauchen Sie?

Schildern Sie kurz Ihren Anlass – ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und dem Kostenrahmen.

AnrufenAnfrage – Bewertung