Gegenstand abgrenzen
Geht es um das gesamte Grundstück, einen Anteil oder eine einzelne Wohnung? Die rechtliche und tatsächliche Abgrenzung bildet die Grundlage des Auftrags.
Sie möchten eine Immobilie übertragen und brauchen eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Planung.
Die Bewertung setzt dort an, wo Gegenstand und Zweck der Übertragung feststehen. Vorgesehene oder bestehende Rechte werden anhand ihrer konkreten Vereinbarungen aufgenommen.
Eine unbelastete Immobilie und eine Immobilie mit vorbehaltenem Nutzungsrecht stellen unterschiedliche Bewertungsanliegen. Die Gestaltung der Übertragung und die steuerlichen Folgen werden mit den dafür zuständigen Beratenden geklärt.
Geht es um das gesamte Grundstück, einen Anteil oder eine einzelne Wohnung? Die rechtliche und tatsächliche Abgrenzung bildet die Grundlage des Auftrags.
Wohnrecht und Nießbrauch haben unterschiedliche Inhalte. Benötigt werden der Wortlaut und die Vereinbarungen etwa zu Nutzung, Kosten und Dauer. Ein pauschaler Abschlag ist keine belastbare Herleitung.
Soll die Bewertung eine familiäre Entscheidung vorbereiten oder einem steuerlichen Nachweis dienen? Der vorgesehene Empfänger und der benötigte Stichtag werden getrennt erfasst.
Solange die Übertragung nur geplant ist, können Umfang und Bedingungen eines vorbehaltenen Rechts noch offen sein. Eine Betrachtung solcher Varianten muss ihre Annahmen ausdrücklich nennen. Eine spätere Änderung der Kostenverteilung oder der erfassten Räume kann die wirtschaftliche Wirkung beeinflussen. Deshalb sollten vorhandene Entwürfe mit Datum und Fassungsstand vorliegen.
Für die eigentliche Bewertung wird unterschieden, ob der Wert eines Rechts, der Wert der belasteten Immobilie oder eine unbelastete Ausgangssituation benötigt wird. Diese Größen sind nicht beliebig austauschbar. Ein rechnerischer Vorteil der berechtigten Person wird insbesondere nicht ungeprüft als gleich hoher Abschlag auf den Immobilienwert übernommen.
Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.
Besichtigung und AblaufFür die erste Anfrage müssen diese Dokumente noch nicht vollständig vorliegen. Nennen Sie zunächst den Anlass, den groben Ort und Ihre Frage.
Unterlagen nach Objektart ordnenBeispiel zur Auftragsklärung · kein Kundenfall
Eltern planen die Übertragung eines Hauses und möchten eine Wohnung weiter nutzen. Zunächst wird der vereinbarte Nutzungsumfang geklärt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich die Bewertungsfrage beschreiben; die Website berechnet hierfür keinen pauschalen Wertabschlag.
Ein Immobiliengutachten ersetzt weder Vertragsgestaltung noch Steuerberatung. Ob ein Recht wertrelevant ist und wie es berücksichtigt wird, muss anhand des konkreten Auftrags und der Unterlagen sachverständig entschieden werden.
Aufgabe und Empfänger bestimmen den vereinbarten Untersuchungsumfang. Die ausführliche Leistung ist hier beschrieben.
Verkehrswertgutachten kennenlernenVor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot für die geklärte Aufgabe. Aufwände und Termine werden objektbezogen abgestimmt.
Kostenklärung verstehenIhr Ansprechpartner: Alexander Rommelmann / ImmoWert Analyse · Quellenabgleich am 06.–07.09.2026. Die Eignung für Ihren Auftrag wird persönlich geprüft.
Marktwert/Verkehrswert, Stichtagsbezug und Wertbegriff
Recht zur Ziehung von Nutzungen; konkreter Inhalt anhand der Vereinbarung zu prüfen.
Recht zur Wohnnutzung; Umfang und Vereinbarung sind für die Bewertungsfrage zu klären.
Eine Anfrage ist auch in der Vorbereitung möglich. Wir klären den Stand der Gestaltung und ob ein hinreichend bestimmter Bewertungsauftrag vorliegt. Vertragsgestaltung und verbindliche rechtliche Auslegung gehören in die notarielle beziehungsweise rechtliche Beratung.
Der Anlass ist in der Anfrage freiwillig vorausgewählt. Sie können ihn ändern und die Gutachtenart offenlassen.
Bewertung anfragen