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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Immobilienwerte
vor einer Schenkung klären.

Sie möchten eine Immobilie übertragen und brauchen eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Planung.

Die Bewertung setzt dort an, wo Gegenstand und Zweck der Übertragung feststehen. Vorgesehene oder bestehende Rechte werden anhand ihrer konkreten Vereinbarungen aufgenommen.

Was wird übertragen – und was bleibt vorbehalten?

Eine unbelastete Immobilie und eine Immobilie mit vorbehaltenem Nutzungsrecht stellen unterschiedliche Bewertungsanliegen. Die Gestaltung der Übertragung und die steuerlichen Folgen werden mit den dafür zuständigen Beratenden geklärt.

Vor dem Auftrag gemeinsam klären.

Gegenstand abgrenzen

Geht es um das gesamte Grundstück, einen Anteil oder eine einzelne Wohnung? Die rechtliche und tatsächliche Abgrenzung bildet die Grundlage des Auftrags.

Rechte beschreiben

Wohnrecht und Nießbrauch haben unterschiedliche Inhalte. Benötigt werden der Wortlaut und die Vereinbarungen etwa zu Nutzung, Kosten und Dauer. Ein pauschaler Abschlag ist keine belastbare Herleitung.

Zweck und Zeitpunkt

Soll die Bewertung eine familiäre Entscheidung vorbereiten oder einem steuerlichen Nachweis dienen? Der vorgesehene Empfänger und der benötigte Stichtag werden getrennt erfasst.

Vertragsentwurf und Bewertungsannahmen zusammenführen.

Solange die Übertragung nur geplant ist, können Umfang und Bedingungen eines vorbehaltenen Rechts noch offen sein. Eine Betrachtung solcher Varianten muss ihre Annahmen ausdrücklich nennen. Eine spätere Änderung der Kostenverteilung oder der erfassten Räume kann die wirtschaftliche Wirkung beeinflussen. Deshalb sollten vorhandene Entwürfe mit Datum und Fassungsstand vorliegen.

Für die eigentliche Bewertung wird unterschieden, ob der Wert eines Rechts, der Wert der belasteten Immobilie oder eine unbelastete Ausgangssituation benötigt wird. Diese Größen sind nicht beliebig austauschbar. Ein rechnerischer Vorteil der berechtigten Person wird insbesondere nicht ungeprüft als gleich hoher Abschlag auf den Immobilienwert übernommen.

Die Immobilie persönlich kennenlernen.

Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.

Besichtigung und Ablauf

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg.

  • Aktueller Vertragsentwurf oder vorhandene Übertragungsvereinbarung
  • Grundbuchauszug und genaue Bezeichnung des Eigentumsgegenstands
  • Vereinbarungen zu Wohnrecht, Nießbrauch und Kostenlasten
  • Flächen-, Zustands- und gegebenenfalls Mietunterlagen

Für die erste Anfrage müssen diese Dokumente noch nicht vollständig vorliegen. Nennen Sie zunächst den Anlass, den groben Ort und Ihre Frage.

Unterlagen nach Objektart ordnen

So kann eine Bewertungsfrage aussehen.

Beispiel zur Auftragsklärung · kein Kundenfall

Eltern planen die Übertragung eines Hauses und möchten eine Wohnung weiter nutzen. Zunächst wird der vereinbarte Nutzungsumfang geklärt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich die Bewertungsfrage beschreiben; die Website berechnet hierfür keinen pauschalen Wertabschlag.

Den Umfang bewusst festlegen

Ein Immobiliengutachten ersetzt weder Vertragsgestaltung noch Steuerberatung. Ob ein Recht wertrelevant ist und wie es berücksichtigt wird, muss anhand des konkreten Auftrags und der Unterlagen sachverständig entschieden werden.

Den nächsten Schritt vorbereiten.

Leistung und Dokumentation

Aufgabe und Empfänger bestimmen den vereinbarten Untersuchungsumfang. Die ausführliche Leistung ist hier beschrieben.

Verkehrswertgutachten kennenlernen

Honorar und Ablauf

Vor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot für die geklärte Aufgabe. Aufwände und Termine werden objektbezogen abgestimmt.

Kostenklärung verstehen

Grundlagen zum Nachlesen.

Ihr Ansprechpartner: Alexander Rommelmann / ImmoWert Analyse · Quellenabgleich am 06.–07.09.2026. Die Eignung für Ihren Auftrag wird persönlich geprüft.

Person und Qualifikationsnachweis

Fragen vor dem Auftrag.

Muss die Übertragung schon beurkundet sein?

Eine Anfrage ist auch in der Vorbereitung möglich. Wir klären den Stand der Gestaltung und ob ein hinreichend bestimmter Bewertungsauftrag vorliegt. Vertragsgestaltung und verbindliche rechtliche Auslegung gehören in die notarielle beziehungsweise rechtliche Beratung.

Schildern Sie Ihre Situation.

Der Anlass ist in der Anfrage freiwillig vorausgewählt. Sie können ihn ändern und die Gutachtenart offenlassen.

Bewertung anfragen