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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Erbbaurecht und Erbbaugrundstück bewerten

Vertrag, Grundstück und Gebäude wirken zusammen. Ein klar abgegrenzter Auftrag macht deutlich, welches Bewertungsobjekt und welcher Zeitpunkt gemeint sind.

Redaktion und Quellenabgleich: · Ansprechpartner: Alexander Rommelmann

Recht oder belastetes Grundstück?

Das Erbbaurecht und das damit belastete Grundstück sind unterschiedliche Bewertungsgegenstände. Die Aufgabe kann sich auf Kauf, Übertragung, Vermögensauseinandersetzung oder einen anderen konkreten Zweck beziehen.

Vertragsbedingungen nachvollziehen

Erbbauvertrag, Nachträge, Grundbücher und die aktuelle Erbbauzinsregelung bilden wichtige Grundlagen. Restlaufzeit, Anpassungen, Zustimmungsvorbehalte und Ablaufregelungen werden auf ihre Relevanz für die Bewertungsfrage geprüft.

Objekt und Markt einbeziehen

Zusätzlich werden Nutzung, Zustand, Erträge und geeignete Marktdaten benötigt. Künftige Verlängerungen werden nicht ohne belegte Grundlage unterstellt. Offene Tatsachen und Annahmen sind Teil der Dokumentation.

Umfang und Zuständigkeit vorab klären

Nach Sichtung der Bewertungsfrage wird geklärt, ob und in welchem Umfang der konkrete Auftrag übernommen werden kann. Eine Vertragsprüfung durch rechtliche Beratung oder eine Finanzierungsentscheidung ist damit nicht verbunden.

Ein nachvollziehbarer Weg durch die Unterlagen

Zunächst werden Erbbaurecht und Erbbaugrundstück dem richtigen Auftrag zugeordnet. Danach werden Vertragsstand, verbleibende Laufzeit, laufende Zahlungen und Bedingungen mit der tatsächlichen Immobilie abgeglichen. Die Verfahrenswahl richtet sich auch nach den für diesen Teilmarkt verfügbaren Daten. Ein allgemeiner Grundstückspreis oder ein beliebiger Zinsansatz genügt dafür nicht.

Welche Aussage die Ausarbeitung liefern soll

Der Bericht macht kenntlich, welche vertraglichen Bedingungen und Objektmerkmale zugrunde liegen und wie die wirtschaftlichen Ansätze zum Ergebnis führen. Eine Verlängerung oder Änderung wird nur berücksichtigt, wenn ihre Grundlage geklärt beziehungsweise eine gesonderte Annahme ausdrücklich vereinbart ist. Für ein Verkehrswertgutachten gehört meine persönliche Besichtigung immer zum Auftrag. Rechtliche Vertragsgestaltung bleibt bei der zuständigen Beratung.

Quellen und Einordnung

Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.

Sprechen wir über den konkreten Umfang.

Anlass und Empfänger helfen bei der Auswahl. Eine bestimmte Leistung müssen Sie noch nicht kennen.

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