Erbbaurecht bewerten
Erbbaurechte sind komplex – und werden von vielen Gutachtern kaum aktiv bearbeitet. Ich bewerte sowohl das Erbbaurecht als auch das belastete Grundstück nachvollziehbar nach ImmoWertV.
Bei der Bewertung sind Erbbauzins, Restlaufzeit, Heimfallregelungen und die Marktgängigkeit entscheidend. Ob Kauf, Verkauf, Erbfall oder Auseinandersetzung: Sie erhalten einen belastbaren Wert mit klarer Begründung.
Was berücksichtigt wird
Vertragslage
Erbbauzins, Restlaufzeit, Heimfall und Anpassungsklauseln.
Beide Seiten
Bewertung von Erbbaurecht und/oder belastetem Grundstück.
Nachvollziehbar
Begründeter Wert für Kauf, Verkauf, Erbe oder Streit.
Häufige Fragen
Bewerten Sie auch das belastete Grundstück?
Ja, je nach Auftrag das Erbbaurecht, das Grundstück oder beides.
Welche Unterlagen brauche ich?
Vor allem den Erbbaurechtsvertrag und den Grundbuchauszug. Den Rest klären wir im Erstgespräch.
Hinweis: Die rechtliche Auslegung von Rechten und Belastungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht) erfolgt durch Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Die Bewertung berücksichtigt die rechtlich vorgegebenen Grundlagen und dokumentierten Annahmen.