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StartRatgeberKurz- vs. Vollgutachten
Ratgeber

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – was brauchen Sie?

Nicht jeder Anlass braucht das volle Gutachten. Hier sehen Sie, wann das günstigere Kurzgutachten reicht und wann ein vollständiges Verkehrswertgutachten nötig ist.

Zertifiziert · DIAZert / ISO 17024 Gutachten nach ImmoWertV Antwort meist in 24 Std.

Der Unterschied in Kürze

Beide beruhen auf denselben Marktdaten und Methoden. Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ist ausführlich und voll begründet nach ImmoWertV; das Kurzgutachten ist kompakter (ca. 10–20 Seiten) und verzichtet auf die volle Begründungstiefe.

Wann ein Vollgutachten nötig ist

Für Finanzamt (§ 198 BewG), Gericht, Pflichtteil und Betreuungsgericht sowie belastbare Erbauseinandersetzungen brauchen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten – nur das ist gegenüber Behörden ausreichend nachvollziehbar.

Wann ein Kurzgutachten reicht

Zur internen Orientierung – etwa vor einem Verkauf, einer Kaufentscheidung oder zur fairen Aufteilung in der Familie – genügt oft das günstigere Kurzgutachten.

Im Zweifel: kostenlose Vorprüfung

Sie sind unsicher? Im kostenlosen Erstgespräch sage ich Ihnen ehrlich, welche Variante zu Ihrem Zweck passt – und nenne den Kostenrahmen. Anfrage – Bewertung.

Häufige Fragen

Ist ein Kurzgutachten beim Finanzamt zulässig?

Nein. Für den Nachweis nach § 198 BewG verlangt das Finanzamt ein vollständiges, methodisch begründetes Verkehrswertgutachten.

Worin unterscheiden sich die Kosten?

Das Kurzgutachten ist deutlich günstiger, weil es kompakter ausfällt. Den konkreten Kostenrahmen erhalten Sie nach einer kurzen Einordnung von Objekt, Anlass und gewünschtem Umfang.

Kann ich später aufstocken?

In vielen Fällen lässt sich auf Basis des Kurzgutachtens später ein Vollgutachten erstellen, wenn der Zweck es erfordert.

Persönliche Erstabstimmung

Zuerst den Anlass klären. Dann die passende Bewertung wählen.

In einer kurzen Erstabstimmung klären wir Anlass, Empfänger, Bewertungsstichtag und Objekt. Sie erhalten eine fachliche Einordnung – noch keine Beauftragung.

Kostenfrei · unverbindlich · persönlich mit Alexander Rommelmann