ImmoWert Analyse +49 571 93412004
ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Immobilien­bewertung

Für Verkauf, Erbschaft, Vermögensaufteilung und steuerliche Bewertungsfragen.

Ich bewerte Ihre Immobilie anhand ihrer Eigenschaften und der maßgeblichen Marktdaten. Stichtag und Gutachtenumfang klären wir vor der Beauftragung.

Titelblatt der Strukturvorschau Verkehrswertgutachten
Strukturvorschau
Alexander Rommelmann
Alexander RommelmannIhr Immobiliendienstleister vor Ort.

Wofür benötigen Sie
die Bewertung?

Eine Preisentscheidung, eine Vermögensaufteilung oder ein steuerlicher Nachweis stellen unterschiedliche Anforderungen. Finden Sie den passenden Anlass und erfahren Sie, worauf es bei Ihrer Bewertung ankommt.

Modernes Einfamilienhaus mit Garten und großzügigen Fenstern

Kaufentscheidung

Passt der geforderte Preis zur Immobilie? Eine Bewertung hilft Ihnen, das Angebot anhand des Objekts und geeigneter Marktdaten einzuordnen.

Bewertung im Detail

Ein ähnliches Haus in der Nachbarschaft kann ein Anhaltspunkt sein. Für eine belastbare Einordnung müssen die Vergleichsdaten aber zur Immobilie und zum Bewertungszeitpunkt passen. Unterschiede etwa bei Grundstück, Wohnfläche, Ausstattung oder Zustand sind dabei zu berücksichtigen. Der Preis aus einem Inserat ist außerdem noch kein tatsächlich gezahlter Kaufpreis.

Ich betrachte deshalb die Eigenschaften der Immobilie zusammen mit den geeigneten Marktdaten. Bekannte Schäden, Modernisierungen, eine bestehende Vermietung und Rechte am Grundstück können für die Bewertung wesentlich sein. Die Ausarbeitung macht nachvollziehbar, welche Grundlagen verwendet wurden und wie sich daraus der Immobilienwert ergibt.

Für den Einstieg helfen mir das Exposé, die Adresse und vorhandene Grundrisse sowie Ihre konkreten Fragen zum Kauf. Teilen Sie mir auch mit, wenn bereits ein Besichtigungs- oder Kaufvertrags­termin geplant ist. Wir klären, welchen Umfang Sie für Ihre Entscheidung benötigen und welche Unterlagen noch fehlen.

Immobilie vor dem Kauf prüfen
Historische Defensionskaserne in Minden mit Uhr über dem Eingang

Verkaufs­vorbereitung

Mit welchem Wert können Sie in die Verkaufsplanung gehen? Eine objektbezogene Bewertung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Preisentscheidung.

Bewertung im Detail

Angebotspreise auf Immobilienportalen zeigen, welche Preise Verkäufer verlangen. Sie belegen nicht, zu welchen Bedingungen Immobilien tatsächlich verkauft werden. Für die Wertermittlung kommt es auf geeignete Daten zum örtlichen Markt und zum jeweiligen Immobilientyp an. Vergleichsobjekte müssen hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres Verkaufszeitpunkts eingeordnet werden.

Die Bewertung verbindet diese Marktinformationen mit Ihrer Immobilie: etwa ihrer Lage, der Nutzung, dem Zustand und den vorhandenen Unterlagen. Wesentliche Besonderheiten werden erläutert, damit Sie den ermittelten Wert auch gegenüber Kaufinteressenten nachvollziehbar erklären können. Aus der Bewertung lässt sich eine begründete Ausgangslage für die weitere Verkaufsplanung gewinnen.

Der später vereinbarte Kaufpreis entsteht im konkreten Verkauf und kann vom ermittelten Wert abweichen. Die Bewertung ist daher keine Zusage eines bestimmten Erlöses. Nennen Sie mir zu Beginn Ihre zeitlichen Vorstellungen, die aktuelle Nutzung und bekannte Besonderheiten des Objekts. Darauf stimmen wir die passende Ausarbeitung ab.

Bewertung vor dem Verkauf

Erbschaft und Pflichtteil

Soll eine Immobilie im Nachlass aufgeteilt, übernommen oder für einen Pflichtteilsanspruch bewertet werden? Entscheidend sind der konkrete Zweck und der passende Stichtag.

Bewertung im Detail

Zunächst klären wir, welche Frage beantwortet werden soll: Möchten Erben eine gemeinsame Grundlage für ihre Entscheidung schaffen, soll ein Beteiligter die Immobilie übernehmen oder wird ein Wert für einen Pflichtteilsanspruch benötigt? Diese Anliegen sollten nicht mit der steuerlichen Bewertung des Nachlasses gleichgesetzt werden.

Beim Pflichtteil ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Für eine zurückliegende Bewertung muss nachvollzogen werden, welche Eigenschaften und welchen Zustand die Immobilie damals hatte und welche Marktverhältnisse zu diesem Zeitpunkt bestanden. Eine heutige Preisorientierung allein beantwortet diese Frage nicht. Vorhandene Fotos, Pläne, Mietunterlagen und Angaben zu späteren Veränderungen können bei der Rekonstruktion helfen.

Die Ausarbeitung erläutert den Immobilienwert und seine Grundlagen für die weitere Abstimmung der Beteiligten. Nennen Sie mir den Anlass, bekannte Stichtage und vorhandene Vorgaben. Soweit für Ihren Fall rechtliche Vorgaben zu klären sind, stimmen wir die Bewertungsgrundlage mit Ihrer anwaltlichen oder notariellen Beratung ab.

Immobilien im Nachlass bewerten
Zweigeschossiges weißes Wohnhaus mit Vorgarten

Schenkung und Übertragung

Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen? Der Immobilienwert und die vereinbarten Nutzungsrechte sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.

Bewertung im Detail

Eine Übertragung kann unterschiedlich ausgestaltet sein: Die Immobilie wird vollständig übergeben, ein Wohnungsrecht bleibt bestehen oder der Übergeber behält sich einen Nießbrauch vor. Solche Rechte können die Nutzung durch den neuen Eigentümer und damit auch den Wert der übertragenen Immobilie beeinflussen.

Für die Bewertung genügt die Bezeichnung des Rechts allein nicht. Relevant ist sein genauer Inhalt: Welche Räume oder Grundstücksteile werden erfasst, welche Nutzung ist erlaubt, wie lange besteht das Recht und wie sind die Kosten verteilt? Grundlage sind insbesondere die Eintragung im Grundbuch und die dazugehörigen Vereinbarungen. Ein Wohnungsrecht und ein Nießbrauch sind dabei nicht gleichzusetzen.

Ich kläre mit Ihnen, ob der Immobilienwert ohne Belastung, der Einfluss eines bestehenden Rechts oder eine andere konkret abgegrenzte Bewertungsfrage benötigt wird. Bringen Sie vorhandene Vertragsentwürfe und Grundbuchunterlagen möglichst früh ein. So kann die Bewertung passend zur geplanten Übertragung mit der notariellen und steuerlichen Beratung abgestimmt werden.

Schenkung und Rechte am Grundstück
Altes Rathaus und Theater in Bielefeld mit Wasserbecken im Vordergrund

Trennung und Zugewinn

Verkaufen, übernehmen oder den Zugewinn ermitteln? Eine nachvollziehbare Immobilienbewertung hilft, die gemeinsame Immobilie auf einer sachlichen Grundlage einzuordnen.

Bewertung im Detail

Am Anfang steht die Frage, wofür der Immobilienwert benötigt wird. Ein geplanter Verkauf, die Übernahme durch einen Beteiligten und die Ermittlung des Zugewinns sind unterschiedliche Anlässe. Daraus ergibt sich, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist und welche Eigenschaften der Immobilie der Bewertung zugrunde liegen müssen.

Gerade beim Zugewinn können Bewertungen zu mehreren, auch lange zurückliegenden Zeitpunkten erforderlich sein. Der heutige Zustand darf dabei nicht ungeprüft auf frühere Verhältnisse übertragen werden. Umbauten, Modernisierungen, Veränderungen der Nutzung oder bestehende Rechte müssen zeitlich zugeordnet werden. Auch die jeweiligen Marktverhältnisse sind zu berücksichtigen.

Hilfreich sind vorhandene Unterlagen zum früheren und heutigen Zustand sowie Angaben dazu, wann wesentliche Veränderungen stattgefunden haben. Ich stimme die benötigten Bewertungsstichtage und den Untersuchungsumfang mit Ihnen und bei Bedarf Ihrer anwaltlichen Beratung ab. Die Ausarbeitung erklärt die angesetzten Grundlagen, damit die Beteiligten den Immobilienwert nachvollziehen können.

Bewertung bei Trennung und Scheidung

Steuerliche Bewertung

Erscheint Ihnen der für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer angesetzte Immobilienwert zu hoch? Ein geeigneter Nachweis kann eine Überprüfung ermöglichen.

Bewertung im Detail

Die steuerliche Grundbesitzbewertung folgt gesetzlich vorgegebenen Verfahren. § 198 Bewertungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert zum maßgeblichen Bewertungsstichtag nachzuweisen. Dafür reicht eine abweichende Preisvorstellung nicht aus. Der Nachweis muss die konkrete Immobilie und die für den Stichtag maßgeblichen Verhältnisse nachvollziehbar erfassen.

Ein Gutachten muss die gesetzlichen Anforderungen an die Ausarbeitung und die Qualifikation des Gutachters erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein zeitnah tatsächlich vereinbarter Kaufpreis als Nachweis dienen. Welche Grundlage für Ihren Fall in Betracht kommt, wird anhand des Bewertungsanlasses, des Bescheids und der Immobilie geprüft. Bei meinen Verkehrswertgutachten findet immer eine persönliche Besichtigung statt.

Das Finanzamt prüft den vorgelegten Nachweis eigenständig; eine Anerkennung oder bestimmte Steuerersparnis lässt sich nicht im Voraus zusagen. Halten Sie für die erste Abstimmung möglichst den Feststellungsbescheid und die dazugehörige Berechnung bereit. Bitte nennen Sie bestehende Fristen frühzeitig und stimmen Sie steuerliche Verfahrensschritte mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.

Immobilienwert für das Finanzamt prüfen

Wohnrecht, Nießbrauch oder ein zurückliegender Stichtag?
Diese Besonderheiten sollten bereits in Ihrer Anfrage genannt werden.

Besondere Bewertungsfrage besprechen

Welche Ausarbeitung
benötigen Sie?

Die Form richtet sich nach dem Auftrag.
Untersuchungsumfang und Dokumentation werden vorab vereinbart.

Welcher Umfang für Ihren Zweck sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.

So wird der Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt

Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten: Sie erfahren, was geprüft wird und wie daraus eine nachvollziehbare Bewertung entsteht.

  1. Anlass und Stichtag klären

    Wir klären, wofür Sie das Gutachten benötigen, auf welchen Zeitpunkt sich der Immobilienwert beziehen soll und welcher Umfang erforderlich ist. Auch der maßgebliche Zustand der Immobilie wird festgelegt.

  2. Unterlagen und Rechte prüfen

    Je nach Objekt werden Grundbuchauszug, Baupläne, Flächenangaben und Mietunterlagen geprüft. Wohnrechte, Nießbrauch und weitere wertrelevante Rechte oder Belastungen werden berücksichtigt.

  3. Immobilie besichtigen

    Bei einem Verkehrswertgutachten gehört die Besichtigung dazu. Lage, Ausstattung, Modernisierungen und erkennbare Schäden werden erfasst und mit den verfügbaren Unterlagen abgeglichen.

  4. Den örtlichen Markt untersuchen

    Die Marktdaten müssen zur Immobilie und zum Bewertungsstichtag passen. Vergleichskaufpreise, Bodenrichtwerte und weitere geeignete Daten werden ausgewählt und erforderliche Anpassungen geprüft.

  5. Den Wert berechnen

    Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren: Die Auswahl richtet sich nach der Immobilie und der Eignung der verfügbaren Daten. Das gewählte Verfahren, die Marktanpassung und die Berücksichtigung besonderer Merkmale werden erläutert.

  6. Das Ergebnis nachvollziehbar erläutern

    Das Gutachten dokumentiert die Grundlagen, die Berechnung und die Herleitung des Verkehrswerts. Annahmen und Grenzen der Untersuchung werden kenntlich gemacht; das Ergebnis wird auf Plausibilität geprüft und mit Ihnen besprochen.

Einblick in das Gutachten

Die Strukturvorschau zeigt den Aufbau eines Verkehrswertgutachtens.

Gutachtenaufbau ansehen

Unterlagen für Ihre Bewertung

Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Bestand zu sichten. Was noch fehlt, klären wir anschließend.

Alexander Rommelmann

Berufliche Qualifikation

Alexander Rommelmann

DIAZert-Badge: Alexander Rommelmann, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF
  • Immobilienkaufmann (IHK)
  • Bachelor of Arts (Business Administration)
    Immobilienwirtschaft
  • Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Beleihungswertermittlung
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF (DIAZert)
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF). Die Überprüfung erfolgte auf Basis des Programms Sachverständiger für Immobilienbewertung und den normativen Grundlagen der DIA Consulting AG und unter Einhaltung der DIN ISO/IEC 17024. Zertifikat-Nr. DIA-IB-825 (gültig bis 13.10.2027)
Region im Blick

Marktberichte für Minden und die Region.

Redaktionell aufbereitete Einblicke in den regionalen Immobilienmarkt. Sie geben Orientierung, ersetzen aber keine objektbezogene Wertermittlung.

Hinweis: Die Marktberichte werden redaktionell auf der Website von Rommelmann Immobilien bereitgestellt. Für Finanzamt, Gericht oder private Vermögensentscheidungen ist stets die konkrete Immobilie zum maßgeblichen Stichtag zu prüfen.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen,
bevor Sie anfragen.

Von der passenden Ausarbeitung bis zum Ortstermin: Diese Antworten helfen Ihnen, Ihre Immobilienbewertung vorzubereiten.

Ihr Anliegen ist ganz individuell?

Persönlich besprechen
Welche Immobilienbewertung passt zu meinem Anliegen?

Das richtet sich danach, wofür Sie den Immobilienwert benötigen und wer die Ausarbeitung verwenden soll.

Für die Vorbereitung eines Verkaufs oder eine eigene Vermögensübersicht kann ein anderer Umfang sinnvoll sein als für die Vorlage beim Finanzamt oder eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten. Deshalb beginne ich mit Ihrem konkreten Anliegen: Welche Entscheidung steht an, um welche Immobilie geht es und auf welchen Zeitpunkt soll sich die Bewertung beziehen?

Sie müssen sich vor Ihrer Anfrage noch nicht für eine Gutachtenart entscheiden. Beschreiben Sie die Situation mit Ihren eigenen Worten. Ich erläutere Ihnen, welche Ausarbeitung dafür in Betracht kommt, was sie umfasst und wo ihre Grenzen liegen.

Worin unterscheiden sich Marktwertermittlung, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?

Die Leistungen unterscheiden sich vor allem im vereinbarten Untersuchungsumfang und darin, wie ausführlich Grundlagen, Berechnung und Ergebnis dokumentiert werden.

Marktwertermittlung
Eine sachverständige Einordnung des Immobilienwerts für eine private Entscheidung, etwa zur Vorbereitung eines Kaufs oder Verkaufs. Der Umfang wird auf Ihr Anliegen abgestimmt.
Kurzgutachten
Ein kompakter schriftlicher Bericht mit den wesentlichen Eigenschaften der Immobilie, den Bewertungsgrundlagen und der Herleitung des Ergebnisses.
Verkehrswertgutachten
Eine ausführliche Ausarbeitung, in der die Immobilie, die verwendeten Daten, die Bewertungsansätze und das Ergebnis umfassend beschrieben und begründet werden. Eine Besichtigung gehört beim Verkehrswertgutachten immer dazu.

Wenn ein bestimmter Empfänger das Gutachten verwenden soll, etwa das Finanzamt, klären wir dessen Anforderungen vorab. Eine kürzere Ausarbeitung ersetzt für diesen Zweck nicht ohne Weiteres ein ausführliches Gutachten.

Wann erfahre ich, was meine Bewertung kostet?

Das Honorar erfahren Sie vor der Beauftragung.

Schildern Sie mir zunächst Ihre Immobilie und den Anlass der Bewertung. Anschließend stimmen wir ab, welche Leistung Sie benötigen und welchen Umfang die Ausarbeitung haben soll.

Sie erhalten ein individuelles Angebot, in dem Leistungsumfang und Honorar festgehalten werden. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten. Mit einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie noch keinen Bewertungsauftrag ab.

Wie lange dauert die Erstellung einer Immobilienbewertung?

Den Zeitrahmen stimme ich mit Ihnen vor der Beauftragung ab. Entscheidend ist auch, wann die notwendigen Unterlagen vorliegen und die Besichtigung stattfinden kann.

Eine gut vorbereitete Dokumentation erleichtert die Bearbeitung. Müssen beispielsweise Pläne beschafft, widersprüchliche Flächenangaben geklärt oder frühere Zustände der Immobilie nachvollzogen werden, kann zusätzlicher Abstimmungsbedarf entstehen. Der vereinbarte Umfang und die aktuelle Terminplanung fließen ebenfalls in die zeitliche Abstimmung ein.

Nennen Sie einen gewünschten Abgabetermin oder eine bestehende Frist bitte bereits in Ihrer Anfrage. Ich prüfe dann, ob der Termin eingehalten werden kann. Der Bewertungsstichtag ist davon zu unterscheiden: Er bezeichnet den Zeitpunkt, für den der Immobilienwert ermittelt werden soll.

Wird meine Immobilie vor Ort besichtigt?

Ja. Grundsätzlich besichtige ich die Immobilien, die ich bewerte, persönlich. Bei einem Verkehrswertgutachten findet immer eine Besichtigung statt.

Bei einer Marktwertermittlung oder einem Kurzgutachten kann ausnahmsweise auf den Ortstermin verzichtet werden, wenn er sich organisatorisch oder zeitlich nicht ermöglichen lässt. Das setzt voraus, dass ich den Zustand und die Eigenschaften der Immobilie anhand ausreichender Informationen beurteilen kann.

Dafür benötige ich aussagekräftige, aktuelle Fotos der Innen- und Außenbereiche sowie die relevanten Objektunterlagen. Hinzu kommen eine Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen mit Art, Umfang und möglichst dem Ausführungsjahr sowie Angaben zu bekannten Schäden, Mängeln und sonstigen Besonderheiten.

Ob diese Grundlagen ausreichen, prüfe ich vorab. Einen Verzicht auf die Besichtigung vereinbaren wir ausdrücklich für den konkreten Auftrag. Die verwendeten Informationen und der Besichtigungsumfang werden in der Ausarbeitung kenntlich gemacht.

Welche Unterlagen benötige ich – und was passiert, wenn etwas fehlt?

Für die erste Anfrage müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Zunächst helfen mir die Objektadresse, die Art der Immobilie, Ihr Bewertungsanlass und bekannte Fristen.

Für die weitere Bearbeitung sind je nach Immobilie unter anderem folgende Informationen relevant:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte sowie vorhandene Informationen zu Rechten und Belastungen.
  • Grundrisse, Flächenberechnungen, Baubeschreibung und Angaben zum Baujahr.
  • Modernisierungen, bekannter Zustand sowie dokumentierte Schäden und Mängel.
  • Bei vermieteten Immobilien die Mietunterlagen; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.

Sammeln Sie zunächst das, was bereits vorhanden ist. Ich gehe mit Ihnen durch, welche Angaben für Ihren Auftrag noch benötigt werden und wie fehlende Dokumente beschafft werden können. Falls eine Information nicht verfügbar ist, wird geklärt, welche Folgen das für die Bewertung hat.

Welches Gutachten benötige ich für das Finanzamt?

Wenn Sie einen niedrigeren Immobilienwert gegenüber dem Finanzamt nachweisen möchten, muss die Ausarbeitung zum konkreten steuerlichen Bewertungsanlass passen.

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz kommt regelmäßig ein Gutachten in Betracht, das die gesetzlichen Anforderungen an die Bewertung und die Qualifikation des Gutachters erfüllt. Hierfür ist eine entsprechend ausgearbeitete Verkehrswertermittlung erforderlich; eine kurze Marktpreiseinschätzung reicht als Gutachtennachweis nicht aus.

Bitte nennen Sie den Anlass, den maßgeblichen Stichtag und die Art des vorliegenden Bescheids. Auf dieser Grundlage klären wir, welches Gutachten benötigt wird. Meine Verkehrswertgutachten beinhalten immer eine persönliche Besichtigung der Immobilie.

Das Finanzamt prüft den eingereichten Nachweis eigenständig. Eine bestimmte Anerkennung oder Steuerersparnis kann deshalb nicht im Voraus zugesagt werden.

Ist meine Anfrage bereits ein verbindlicher Auftrag?

Nein. Mit dem Absenden des Anfrageformulars beauftragen Sie noch keine Immobilienbewertung.

Ihre Angaben helfen mir zunächst, Ihr Anliegen einzuordnen. Wir besprechen, welche Immobilie bewertet werden soll, wofür Sie die Ausarbeitung benötigen und ob ein bestimmter Termin oder Empfänger zu berücksichtigen ist. Offene Fragen können wir dabei gemeinsam klären.

Vor einer Beauftragung werden die Leistung, der Bewertungsstichtag, der Untersuchungsumfang, das Honorar und die weiteren Bedingungen abgestimmt. Erst anschließend entscheiden Sie, ob Sie den Auftrag auf dieser Grundlage erteilen möchten. Sie können daher auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich bei der passenden Gutachtenart noch unsicher sind.

Persönlich im Gespräch

Was möchten Sie
zu Ihrer Immobilie klären?

Sie haben Fragen zur Bewertung oder sind unsicher, welches Gutachten Sie benötigen? Ich bespreche Ihr Anliegen gerne persönlich mit Ihnen.

Anfrage stellen

Ihr Ansprechpartner

Alexander Rommelmann

Schreiben Sie mirinfo@immowert-analyse.de
KUNDENSTIMME · VERKEHRSWERTGUTACHTEN★★★★★ Google-Rezension

„Absolut kompetenter Gutachter.“

Absolut kompetenter Gutachter. Nur empfehlenswert !!! Er hat es geschafft innerhalb von nicht mal vier Wochen ein Verkehrswertgutachten zu erstellen wo andere Monate für brauchen. Hoher Sachverstand, Mega Gutachten. Brachte es noch kurzfristig persönlich um 21 Uhr aus Minden nach Bielefeld damit wir es zum Termin hatten. Super ! Eine Perle, die man heute kaum noch findet. Sehr, sehr nett und immer gerne wieder. Auch der Preis war absolut okay und gegenüber anderen Anbietern echt super

Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe

Angelika Gränzer

Verkehrswertgutachten · Erbschaftsteuer · Bielefeld

Rezensionen bei Google ansehen ↗
Leistungsbroschüre

Broschüre

1 / 6PDF herunterladenText lesen