Kaufentscheidung
Passt der geforderte Preis zur Immobilie? Eine Bewertung hilft Ihnen, das Angebot anhand des Objekts und geeigneter Marktdaten einzuordnen.
Für Verkauf, Erbschaft, Vermögensaufteilung und steuerliche Bewertungsfragen.
Ich bewerte Ihre Immobilie anhand ihrer Eigenschaften und der maßgeblichen Marktdaten. Stichtag und Gutachtenumfang klären wir vor der Beauftragung.


Vor Ort für Sie
Eine Preisentscheidung, eine Vermögensaufteilung oder ein steuerlicher Nachweis stellen unterschiedliche Anforderungen. Finden Sie den passenden Anlass und erfahren Sie, worauf es bei Ihrer Bewertung ankommt.
Passt der geforderte Preis zur Immobilie? Eine Bewertung hilft Ihnen, das Angebot anhand des Objekts und geeigneter Marktdaten einzuordnen.
Mit welchem Wert können Sie in die Verkaufsplanung gehen? Eine objektbezogene Bewertung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Preisentscheidung.
Soll eine Immobilie im Nachlass aufgeteilt, übernommen oder für einen Pflichtteilsanspruch bewertet werden? Entscheidend sind der konkrete Zweck und der passende Stichtag.
Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen? Der Immobilienwert und die vereinbarten Nutzungsrechte sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.
Verkaufen, übernehmen oder den Zugewinn ermitteln? Eine nachvollziehbare Immobilienbewertung hilft, die gemeinsame Immobilie auf einer sachlichen Grundlage einzuordnen.
Erscheint Ihnen der für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer angesetzte Immobilienwert zu hoch? Ein geeigneter Nachweis kann eine Überprüfung ermöglichen.
Wohnrecht, Nießbrauch oder ein zurückliegender Stichtag?
Diese Besonderheiten sollten bereits in Ihrer Anfrage genannt werden.
Die Form richtet sich nach dem Auftrag.
Untersuchungsumfang und Dokumentation werden vorab vereinbart.

Eine sachverständige Einordnung des Immobilienwerts für eine private Kauf-, Verkaufs- oder Vermögensentscheidung.

Ein kompakter schriftlicher Bericht mit den wesentlichen Bewertungsgrundlagen und der Wertableitung.

Eine ausführliche Dokumentation der Immobilie, der Bewertungsansätze, der Berechnung und des Ergebnisses.
Welcher Umfang für Ihren Zweck sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.
Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten: Sie erfahren, was geprüft wird und wie daraus eine nachvollziehbare Bewertung entsteht.
Wir klären, wofür Sie das Gutachten benötigen, auf welchen Zeitpunkt sich der Immobilienwert beziehen soll und welcher Umfang erforderlich ist. Auch der maßgebliche Zustand der Immobilie wird festgelegt.
Je nach Objekt werden Grundbuchauszug, Baupläne, Flächenangaben und Mietunterlagen geprüft. Wohnrechte, Nießbrauch und weitere wertrelevante Rechte oder Belastungen werden berücksichtigt.
Bei einem Verkehrswertgutachten gehört die Besichtigung dazu. Lage, Ausstattung, Modernisierungen und erkennbare Schäden werden erfasst und mit den verfügbaren Unterlagen abgeglichen.
Die Marktdaten müssen zur Immobilie und zum Bewertungsstichtag passen. Vergleichskaufpreise, Bodenrichtwerte und weitere geeignete Daten werden ausgewählt und erforderliche Anpassungen geprüft.
Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren: Die Auswahl richtet sich nach der Immobilie und der Eignung der verfügbaren Daten. Das gewählte Verfahren, die Marktanpassung und die Berücksichtigung besonderer Merkmale werden erläutert.
Das Gutachten dokumentiert die Grundlagen, die Berechnung und die Herleitung des Verkehrswerts. Annahmen und Grenzen der Untersuchung werden kenntlich gemacht; das Ergebnis wird auf Plausibilität geprüft und mit Ihnen besprochen.
Die Strukturvorschau zeigt den Aufbau eines Verkehrswertgutachtens.
Gutachtenaufbau ansehenUnsere Checkliste hilft Ihnen, den Bestand zu sichten. Was noch fehlt, klären wir anschließend.

Berufliche Qualifikation

Redaktionell aufbereitete Einblicke in den regionalen Immobilienmarkt. Sie geben Orientierung, ersetzen aber keine objektbezogene Wertermittlung.

Strukturen, Teilmärkte und Entwicklungen im Kreis kompakt eingeordnet.
Marktbericht öffnen ↗
Lokale Marktbewegungen und ausgewählte Kennzahlen verständlich aufbereitet.
Marktbericht öffnen ↗
Einordnung der örtlichen Teilmärkte zwischen Weser, Wiehen- und Wesergebirge.
Marktbericht öffnen ↗Hinweis: Die Marktberichte werden redaktionell auf der Website von Rommelmann Immobilien bereitgestellt. Für Finanzamt, Gericht oder private Vermögensentscheidungen ist stets die konkrete Immobilie zum maßgeblichen Stichtag zu prüfen.
Fragen & Antworten
Von der passenden Ausarbeitung bis zum Ortstermin: Diese Antworten helfen Ihnen, Ihre Immobilienbewertung vorzubereiten.
Ihr Anliegen ist ganz individuell?
Persönlich besprechenDas richtet sich danach, wofür Sie den Immobilienwert benötigen und wer die Ausarbeitung verwenden soll.
Für die Vorbereitung eines Verkaufs oder eine eigene Vermögensübersicht kann ein anderer Umfang sinnvoll sein als für die Vorlage beim Finanzamt oder eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten. Deshalb beginne ich mit Ihrem konkreten Anliegen: Welche Entscheidung steht an, um welche Immobilie geht es und auf welchen Zeitpunkt soll sich die Bewertung beziehen?
Sie müssen sich vor Ihrer Anfrage noch nicht für eine Gutachtenart entscheiden. Beschreiben Sie die Situation mit Ihren eigenen Worten. Ich erläutere Ihnen, welche Ausarbeitung dafür in Betracht kommt, was sie umfasst und wo ihre Grenzen liegen.
Die Leistungen unterscheiden sich vor allem im vereinbarten Untersuchungsumfang und darin, wie ausführlich Grundlagen, Berechnung und Ergebnis dokumentiert werden.
Wenn ein bestimmter Empfänger das Gutachten verwenden soll, etwa das Finanzamt, klären wir dessen Anforderungen vorab. Eine kürzere Ausarbeitung ersetzt für diesen Zweck nicht ohne Weiteres ein ausführliches Gutachten.
Das Honorar erfahren Sie vor der Beauftragung.
Schildern Sie mir zunächst Ihre Immobilie und den Anlass der Bewertung. Anschließend stimmen wir ab, welche Leistung Sie benötigen und welchen Umfang die Ausarbeitung haben soll.
Sie erhalten ein individuelles Angebot, in dem Leistungsumfang und Honorar festgehalten werden. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten. Mit einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie noch keinen Bewertungsauftrag ab.
Den Zeitrahmen stimme ich mit Ihnen vor der Beauftragung ab. Entscheidend ist auch, wann die notwendigen Unterlagen vorliegen und die Besichtigung stattfinden kann.
Eine gut vorbereitete Dokumentation erleichtert die Bearbeitung. Müssen beispielsweise Pläne beschafft, widersprüchliche Flächenangaben geklärt oder frühere Zustände der Immobilie nachvollzogen werden, kann zusätzlicher Abstimmungsbedarf entstehen. Der vereinbarte Umfang und die aktuelle Terminplanung fließen ebenfalls in die zeitliche Abstimmung ein.
Nennen Sie einen gewünschten Abgabetermin oder eine bestehende Frist bitte bereits in Ihrer Anfrage. Ich prüfe dann, ob der Termin eingehalten werden kann. Der Bewertungsstichtag ist davon zu unterscheiden: Er bezeichnet den Zeitpunkt, für den der Immobilienwert ermittelt werden soll.
Ja. Grundsätzlich besichtige ich die Immobilien, die ich bewerte, persönlich. Bei einem Verkehrswertgutachten findet immer eine Besichtigung statt.
Bei einer Marktwertermittlung oder einem Kurzgutachten kann ausnahmsweise auf den Ortstermin verzichtet werden, wenn er sich organisatorisch oder zeitlich nicht ermöglichen lässt. Das setzt voraus, dass ich den Zustand und die Eigenschaften der Immobilie anhand ausreichender Informationen beurteilen kann.
Dafür benötige ich aussagekräftige, aktuelle Fotos der Innen- und Außenbereiche sowie die relevanten Objektunterlagen. Hinzu kommen eine Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen mit Art, Umfang und möglichst dem Ausführungsjahr sowie Angaben zu bekannten Schäden, Mängeln und sonstigen Besonderheiten.
Ob diese Grundlagen ausreichen, prüfe ich vorab. Einen Verzicht auf die Besichtigung vereinbaren wir ausdrücklich für den konkreten Auftrag. Die verwendeten Informationen und der Besichtigungsumfang werden in der Ausarbeitung kenntlich gemacht.
Für die erste Anfrage müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Zunächst helfen mir die Objektadresse, die Art der Immobilie, Ihr Bewertungsanlass und bekannte Fristen.
Für die weitere Bearbeitung sind je nach Immobilie unter anderem folgende Informationen relevant:
Sammeln Sie zunächst das, was bereits vorhanden ist. Ich gehe mit Ihnen durch, welche Angaben für Ihren Auftrag noch benötigt werden und wie fehlende Dokumente beschafft werden können. Falls eine Information nicht verfügbar ist, wird geklärt, welche Folgen das für die Bewertung hat.
Wenn Sie einen niedrigeren Immobilienwert gegenüber dem Finanzamt nachweisen möchten, muss die Ausarbeitung zum konkreten steuerlichen Bewertungsanlass passen.
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz kommt regelmäßig ein Gutachten in Betracht, das die gesetzlichen Anforderungen an die Bewertung und die Qualifikation des Gutachters erfüllt. Hierfür ist eine entsprechend ausgearbeitete Verkehrswertermittlung erforderlich; eine kurze Marktpreiseinschätzung reicht als Gutachtennachweis nicht aus.
Bitte nennen Sie den Anlass, den maßgeblichen Stichtag und die Art des vorliegenden Bescheids. Auf dieser Grundlage klären wir, welches Gutachten benötigt wird. Meine Verkehrswertgutachten beinhalten immer eine persönliche Besichtigung der Immobilie.
Das Finanzamt prüft den eingereichten Nachweis eigenständig. Eine bestimmte Anerkennung oder Steuerersparnis kann deshalb nicht im Voraus zugesagt werden.
Nein. Mit dem Absenden des Anfrageformulars beauftragen Sie noch keine Immobilienbewertung.
Ihre Angaben helfen mir zunächst, Ihr Anliegen einzuordnen. Wir besprechen, welche Immobilie bewertet werden soll, wofür Sie die Ausarbeitung benötigen und ob ein bestimmter Termin oder Empfänger zu berücksichtigen ist. Offene Fragen können wir dabei gemeinsam klären.
Vor einer Beauftragung werden die Leistung, der Bewertungsstichtag, der Untersuchungsumfang, das Honorar und die weiteren Bedingungen abgestimmt. Erst anschließend entscheiden Sie, ob Sie den Auftrag auf dieser Grundlage erteilen möchten. Sie können daher auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich bei der passenden Gutachtenart noch unsicher sind.
Persönlich im Gespräch
Sie haben Fragen zur Bewertung oder sind unsicher, welches Gutachten Sie benötigen? Ich bespreche Ihr Anliegen gerne persönlich mit Ihnen.
Anfrage stellenIhr Ansprechpartner
Alexander Rommelmann
Schreiben Sie mirinfo@immowert-analyse.deAbsolut kompetenter Gutachter. Nur empfehlenswert !!! Er hat es geschafft innerhalb von nicht mal vier Wochen ein Verkehrswertgutachten zu erstellen wo andere Monate für brauchen. Hoher Sachverstand, Mega Gutachten. Brachte es noch kurzfristig persönlich um 21 Uhr aus Minden nach Bielefeld damit wir es zum Termin hatten. Super ! Eine Perle, die man heute kaum noch findet. Sehr, sehr nett und immer gerne wieder. Auch der Preis war absolut okay und gegenüber anderen Anbietern echt super
Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe
Verkehrswertgutachten · Erbschaftsteuer · Bielefeld