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Transparenz statt Blackbox

Qualitätssicherung und Datenquellen

Eine Wertermittlung wird erst belastbar, wenn Zweck, Stichtag, Objektmerkmale, Datenbasis und fachliche Würdigung zusammenpassen.

Fachliche Leitlinie

PraxWert unterstützt die Berechnung. Der Sachverständige prüft die Eingaben, würdigt die Ergebnisse, trifft die fachlichen Entscheidungen und gibt das Dokument frei. Automatisch erzeugte Werte werden nicht ungeprüft übernommen.

Typische Datenquellen

Recht und Verfahren

Baugesetzbuch, Immobilienwertermittlungsverordnung, Bewertungsgesetz sowie anlassbezogene Verwaltungsvorgaben.

Grundstücksmarkt

Grundstücksmarktberichte, Bodenrichtwerte und geeignete Marktdaten der zuständigen Gutachterausschüsse und BORIS-Portale.

Objekt und Lage

Grundbuch- und Katasterangaben, Bauunterlagen, Flächen, Rechte, tatsächliche Nutzung, Ortsbesichtigung und verifizierbare Geodaten.

Plausibilisierung

Abgleich von Stichtag, Datenalter, räumlicher Eignung, Objektvergleichbarkeit und wertrelevanten Besonderheiten.

Qualitätssicherung im Auftrag

  1. Auftragszweck und Bewertungsstichtag werden eindeutig festgelegt.
  2. Fehlende Unterlagen und Annahmen werden sichtbar dokumentiert.
  3. Quellen werden auf Eignung, Aktualität und Stichtagsbezug geprüft.
  4. Verfahren und Modellansätze werden objektbezogen ausgewählt.
  5. Ergebnis, Rundung und Schlussfolgerung werden sachverständig gewürdigt.

Fachstand dieser Seite: 21. Juli 2026

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