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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Unterlagen für Ihre
Immobilienbewertung

Die wichtigsten Dokumente im Überblick.

Hier finden Sie die Checkliste, eine ausfüllbare Vollmacht und die benötigten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung. Vor dem ersten Gespräch muss noch nicht alles vollständig vorliegen.

Dokumente zum Herunterladen

Checkliste und Vollmacht können Sie hier ohne Anmeldung herunterladen, am Rechner ausfüllen und speichern oder ausdrucken.

Erste Seite: Unterlagenliste & Checkliste

Ihre Vorbereitung

Unterlagenliste & Checkliste

Die Übersicht für Ihre Immobilienbewertung – mit Feldern für Objektangaben, Modernisierungen, bekannte Schäden und weitere Besonderheiten.

PDF · 5 Seiten · 204 KB
Stand 05.09.2026 · V09

Erste Seite: Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung

Ihre Bevollmächtigung

Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung

Ausfüllbare Vollmacht für Bauakten, Grundbuch und weitere Bewertungsunterlagen. Mit auswählbaren Befugnissen, Angaben zu Eigentümern, Auftraggebern, Betreuung und Erbengemeinschaften sowie Platz für Vereinbarungen und Unterschriften. Nach dem Ausfüllen speichern und unterschreiben.

PDF · 5 Seiten · 179 KB
Stand 09.09.2026 · V01

LeistungsbroschürenDie drei Bewertungsarten zum Nachlesen

Haus

Berücksichtigen Sie das gesamte Gebäude einschließlich Anbauten und ausgebauter Räume. Abweichungen zwischen genehmigten Plänen und heutiger Nutzung sollten erkennbar sein.

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

Neben der Wohnung sind die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft relevant.

  • Teilungserklärung mit Nachträgen, Aufteilungsplan und Sondernutzungsrechten
  • Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage
  • Relevante Versammlungsprotokolle und Beschlüsse, insbesondere zu Sanierungen
  • Sonderumlagen, geplante Maßnahmen und bekannte Schäden am Gemeinschaftseigentum

Ergänzend helfen die Beschlusssammlung, die letzten zwei bis drei Versammlungsprotokolle und der Vermögensbericht der Verwaltung. Dieser weist unter anderem den Stand der Rücklagen aus. Bei einem früheren Bewertungsstichtag sind die damaligen Unterlagen maßgeblich.

Grundstück

Grundbuch, Flurkarte und die bekannten Angaben zu Nutzung, Baurecht, Erschließung und Rechten stehen im Mittelpunkt. Geben Sie auch vorliegende Bebauungspläne und planungsrechtliche Auskünfte an. Bei einem unbebauten Grundstück entfallen die Gebäudeunterlagen.

Für ein bebautes Grundstück nutzen Sie bitte die Auswahl „Haus“.

Die Bewertungsgrundlagen

Grundbuch und GrundstückEigentum, Lage und Grundstücksangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug, möglichst vollständig
  • Flurkarte / Liegenschaftskarte und Grundstücksangaben

Bitte nennen Sie die Objektadresse beziehungsweise die betroffene Einheit. Angaben zu Anlass, Empfänger und Stichtag helfen bei der Vorbereitung.

Bauunterlagen und FlächenPläne, Genehmigungen und Gebäudebeschreibung
  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenberechnungen
  • Vorhandener Energieausweis und Baubeschreibung
  • Baugenehmigung und genehmigte Bauzeichnungen
  • Nachträge für Anbauten, Dachausbau und Nutzungsänderungen
  • Vorhandene Abnahmen, Fertigstellungsanzeigen oder behördliche Schreiben
  • Angaben zu Bauaktenstelle und Beschaffung / erforderlicher Vollmacht

Bei bebauten Immobilien: Notieren Sie das ursprüngliche Baujahr sowie bekannte Anbauten und Nutzungsänderungen. Weichen Pläne und tatsächlicher Zustand voneinander ab, benennen Sie die Unterschiede.

Modernisierungen und bekannte SchädenWas wurde erneuert, was ist bekannt?
  • Rechnungen, Leistungsbeschreibungen und Abnahmen, soweit vorhanden
  • Datierte Fotos, Pläne oder weitere Nachweise zum Umfang
  • Vorhandene Schadensberichte, Fachgutachten oder datierte Fotos
  • Angebote, Rechnungen und Nachweise zu Schadenbeseitigung oder Instandhaltung

Notieren Sie Art, Umfang und Jahr der Modernisierungen der letzten zehn Jahre. Ältere, für den heutigen Zustand prägende Arbeiten gehören ebenfalls dazu. Beschreiben Sie bekannte Schäden mit Ort und Zeitpunkt; vermutete Ursachen kennzeichnen Sie bitte als Vermutung.

Rechte und VereinbarungenVerträge, Belastungen und behördliche Angaben
  • Eintragungsbewilligungen und Verträge zu Rechten / Belastungen
  • Bei Erbbaurecht: Vertrag, Nachträge und Erbbauzinsregelung
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, soweit für den Ort geführt
  • Auskunft aus Altlasten- / Bodenschutzkataster, soweit vorhanden
  • Vorhandene Auskünfte zu Erschließung und offenen Beiträgen
  • Vorhandene Hinweise zu Baurecht, Denkmalschutz, Sanierungsgebiet sowie Hochwasser- oder Naturschutzbindungen

Für Wohnrecht, Nießbrauch oder Erbbaurecht sind die zugrunde liegenden Verträge und Nachträge wichtig. Geben Sie auch bekannte Vereinbarungen an, die nicht im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Baulasten werden gesondert vom Grundbuch geprüft. „Keine bekannt“ ist eine Wissensangabe und ersetzt keine Registerauskunft.

Je nach Nutzung und Anlass

Bei Vermietung oder VerpachtungMietverhältnisse und Bewirtschaftung
  • Miet- / Pachtverträge mit Nachträgen und aktueller Mietübersicht
  • Leerstand, tatsächliche Nutzung und vereinbarte Mietänderungen
  • Betriebskosten, nicht umlagefähige Kosten und vorhandene CO2-Kostenabrechnung
  • Rückstände, Mietbindungen oder weitere relevante Vereinbarungen
Bei einem früheren BewertungsstichtagUnterlagen zu den damaligen Verhältnissen
  • Unterlage zum Bewertungszweck und vorgegebenen Wertermittlungsstichtag
  • Frühere Pläne, datierte Fotos und damalige Zustandsbeschreibungen
  • Zeitpunkte von Modernisierungen und Schäden vor / nach dem Stichtag
  • Historische Mietverträge, Rechte und weitere stichtagsbezogene Nachweise

Datierte Unterlagen helfen, den damaligen Zustand und die rechtlichen Verhältnisse nachzuvollziehen. Spätere Veränderungen werden getrennt erfasst. Soll für den Grundstückszustand ein anderer Zeitpunkt als für die Marktverhältnisse gelten, wird dies bei der Auftragsklärung festgelegt. Vorliegende Anforderungsschreiben geben Sie bitte ebenfalls an.

Geben Sie nur an, was Ihnen bekannt ist. Kennzeichnen Sie Unbekanntes und ungefähre Jahresangaben mit „ca.“.

Fehlende Unterlagen gemeinsam klären

Für eine erste Anfrage müssen Sie noch keine vollständige Akte zusammenstellen. Teilen Sie mir mit, was bereits vorliegt und welche Dokumente fehlen. Welche zusätzlichen Auskünfte erforderlich sind und wer sie beschafft, wird im Auftrag abgestimmt.

Unterlagenbedarf besprechen
Wo bekomme ich fehlende Dokumente?
  • Grundbuchunterlagen: zuständiges Grundbuchamt
  • Flurkarte: zuständige Vermessungs- oder Katasterstelle
  • Bauakten: zuständige Bauaufsicht
  • Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Verwaltung der Gemeinschaft
  • Planungsrechtliche Auskünfte: zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Zugangsberechtigung, eine mögliche Vollmacht und Kosten sind jeweils zu klären. Eine Beschaffung wird im Angebot beziehungsweise Auftrag abgestimmt.

Für die vereinbarte Beschaffung steht Ihnen die ausfüllbare Vollmacht im Downloadbereich zur Verfügung. Wählen Sie die benötigten Befugnisse und fügen Sie gegebenenfalls die Vertretungsnachweise bei.

Vertrauliche und ausgefüllte Dokumente übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung über einen geeigneten Weg.

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