Verkehrswert, Marktwert und Marktpreis – wo ist der Unterschied?
Drei Begriffe, die ständig durcheinandergehen. Hier die klare Abgrenzung – und warum der bezahlte Preis eine andere Größe ist als der ermittelte Wert.
Verkehrswert und Marktwert: dasselbe
Verkehrswert und Marktwert meinen dasselbe. § 194 BauGB nennt beide Begriffe synonym: den objektivierten Wert, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Mehr dazu im Artikel Verkehrswert nach § 194 BauGB.
Marktpreis: was tatsächlich gezahlt wird
Der Marktpreis ist der Preis, der real vereinbart wird. Er kann über oder unter dem Verkehrswert liegen, weil Verhandlungsgeschick, Zeitdruck, Emotionen und die aktuelle Angebots- und Nachfragelage hineinspielen. Der Verkehrswert ist der begründete Maßstab, der Marktpreis das Ergebnis eines konkreten Geschäfts.
Warum das für Sie zählt
Für Finanzamt, Gericht oder eine Erbauseinandersetzung zählt der objektivierte Verkehrswert, belegt durch ein Verkehrswertgutachten. Beim Verkauf geht es dagegen um einen realistischen Angebotspreis: eine Marktwertermittlung nennt Ihnen die Preisspanne, in der sich der erzielbare Marktpreis voraussichtlich bewegt.
Anfrage – Bewertung: Ich ordne für Ihren Anlass den passenden Wert ein.
Häufige Fragen
Ist der Verkehrswert dasselbe wie der Marktwert?
Ja, die Begriffe sind gleichbedeutend; § 194 BauGB nennt beide.
Warum weicht der Kaufpreis oft vom Verkehrswert ab?
Weil der Preis im Einzelfall durch Verhandlung, Eile oder persönliche Motive entsteht. Der Verkehrswert bleibt der objektive Maßstab.
Welchen Wert braucht das Finanzamt?
Den Verkehrswert, nachgewiesen durch ein qualifiziertes Gutachten (§ 198 BewG).