Gutachten prüfen lassen – ist Ihr Wert plausibel?
Liegt Ihnen ein Gutachten der Gegenseite oder ein älteres Wertgutachten vor und Sie zweifeln am Ergebnis? Ich prüfe es unabhängig auf Methode, Ansätze und Plausibilität – und zeige, wo es angreifbar ist.
Eine Plausibilitätsprüfung ist oft der schnellste und günstigste Weg zu einer fundierten Zweitmeinung – gerade in Erb-, Scheidungs- und Finanzamtsfällen, in denen ein Gutachten der Gegenseite vorliegt. Geprüft werden u. a. die Wahl des Bewertungsverfahrens, Bodenrichtwert- und Liegenschaftszins-Ansätze, Ab- und Zuschläge, die herangezogenen Vergleichsobjekte und die Aktualität der Marktdaten.
Was die Prüfung leistet
Methodik geprüft
Verfahren, Ansätze und Begründung werden nachvollziehbar überprüft.
Angriffspunkte sichtbar
Sie erfahren, wo das Gutachten schwach oder angreifbar ist – ideal mit Ihrem Anwalt.
Schnell & günstig
Kompakter Einstieg; bei Bedarf Upgrade auf ein eigenes Gutachten.
Wann sinnvoll?
Wenn ein fremdes Gutachten Ihre Position bestimmt (Erbe, Pflichtteil, Scheidung, Finanzamt) und Sie wissen wollen, ob der Wert hält – bevor Sie ein vollständiges Gegengutachten beauftragen.
Häufige Fragen
Reicht eine Prüfung oder brauche ich ein eigenes Gutachten?
Oft genügt zunächst die Plausibilitätsprüfung. Zeigt sie erhebliche Mängel, ist ein eigenes Verkehrswertgutachten der nächste Schritt – das kläre ich mit Ihnen.
Was muss ich liefern?
Das vorliegende Gutachten sowie, soweit vorhanden, die Objektunterlagen. Ich sage Ihnen vorab, was ich brauche.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welchem Umfang ein Gutachten im Einzelfall anerkannt oder verwertet wird, entscheidet die zuständige Stelle (z. B. Finanzamt, Gericht, Rechtsanwalt oder Steuerberater). Ein Privatgutachten ersetzt keine gerichtliche Beweisaufnahme.