Immobilie rückwirkend zum Stichtag bewerten
Manchmal zählt nicht der heutige Wert, sondern der zu einem vergangenen Datum – etwa Todestag oder Scheidungsantrag. Das ist möglich, erfordert aber Sorgfalt.
Warum ein vergangener Stichtag?
Bei Erbschaft zählt der Wert zum Todestag, beim Zugewinnausgleich oft der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, beim Finanzamt der Besteuerungszeitpunkt. Der Wert muss also auf ein vergangenes Datum bezogen werden.
Wie das geht
Die Bewertung nutzt die Marktdaten und den Objektzustand zum damaligen Stichtag (z. B. historische Bodenrichtwerte, damaliger baulicher Zustand). Spätere Veränderungen bleiben außen vor. Das erfordert Recherche und Erfahrung.
Worauf es ankommt
Je weiter der Stichtag zurückliegt und je schwieriger die Datenlage, desto aufwendiger. Wichtig ist eine nachvollziehbare Herleitung nach ImmoWertV.
Anfrage – Bewertung – nennen Sie mir den benötigten Stichtag.
Häufige Fragen
Kann man auch Jahre zurück bewerten?
Ja, sofern sich Marktdaten und der damalige Zustand hinreichend rekonstruieren lassen. Der Aufwand steigt mit der Zeitspanne.
Welcher Stichtag gilt bei Erbschaft oder Scheidung?
Bei Erbschaft der Todestag, beim Zugewinnausgleich in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags. Einzelheiten klärt Ihr Berater.