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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Immobilienbewertung bei einer Trennung

Verkauf, Übernahme und Zugewinnausgleich können unterschiedliche Wertfragen und Stichtage auslösen. Die rechtliche Vorgabe gehört an den Anfang.

Redaktion und Quellenabgleich: · Ansprechpartner: Alexander Rommelmann

Die Entscheidung klar benennen

Soll ein Verkauf vorbereitet, eine private Übernahme verhandelt oder eine Wertgrundlage für den Zugewinnausgleich ermittelt werden? Dieselbe Immobilie kann dafür mehrere zeitlich unterschiedliche Betrachtungen benötigen.

Den Stichtag rechtlich zuordnen

§ 1384 BGB knüpft für Berechnung des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung an die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Eine pauschale Gleichsetzung mit dem Trennungstag oder dem Einreichungsdatum wäre unzutreffend. Die benötigten Stichtage werden mit der rechtlichen Beratung abgestimmt.

Frühere Veränderungen nachvollziehen

Erweiterungen, Modernisierungen, Schäden und Nutzungsänderungen müssen dem jeweiligen Zustand zugeordnet werden. Eine heutige Besichtigung liefert Hinweise, ersetzt jedoch nicht ohne Weiteres die Dokumentation früherer Verhältnisse.

Eine gemeinsame Tatsachengrundlage schaffen

Geben Sie bekannte Rechte, Unterlagenlücken und abweichende Auffassungen der Beteiligten an. Bewertungsannahmen werden nachvollziehbar dokumentiert. Die Immobilienbewertung entscheidet weder über Ansprüche noch über eine rechtliche Aufteilung.

Mehrere Stichtage brauchen getrennte Grundlagen

Werden für eine rechtliche Berechnung Werte zu verschiedenen Zeitpunkten benötigt, muss jeder Zeitpunkt mit dem jeweiligen Markt und Objektzustand verbunden werden. Ein damaliger Anbau, eine später bestellte Belastung oder eine veränderte Vermietung darf nicht in die falsche Betrachtung geraten. Stellen Sie vorhandene historische Unterlagen deshalb zeitlich geordnet zusammen. Welche Stichtage im konkreten Verfahren maßgeblich sind, gibt die rechtliche Beratung vor.

Immobilienwert und Ausgleichsbetrag unterscheiden

Soll eine Person das gemeinsame Haus übernehmen, ist der Immobilienwert nur ein Baustein der Einigung. Darlehen, Eigentumsanteile, weitere Vermögenspositionen und rechtliche Ansprüche können gesondert zu berücksichtigen sein. Diese Rechnung wird nicht durch einen pauschalen Abzug der noch offenen Finanzierung im Verkehrswert ersetzt. Die Bewertung beschreibt den vereinbarten Bewertungsgegenstand; die rechtliche und finanzielle Gestaltung der Übernahme wird separat abgestimmt.

Quellen und Einordnung

Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.

Fragen vor dem Auftrag.

Kann ein gemeinsam beauftragtes Gutachten hilfreich sein?

Eine gemeinsam vereinbarte Tatsachengrundlage und ein klarer Empfänger können Rückfragen erleichtern. Das setzt die Einigung über den Auftrag und die erforderliche Mitwirkung voraus. Eine bestimmte Einigung oder gerichtliche Entscheidung lässt sich dadurch nicht garantieren.

Welche Frage soll Ihre Bewertung beantworten?

Anlass und Empfänger helfen bei der Auswahl. Eine bestimmte Leistung müssen Sie noch nicht kennen.

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