Eigentum und Nutzung
Welche Anteile, Grundstücke und Gebäude sind betroffen? Wer nutzt die Immobilie, und welche Vereinbarungen liegen dazu vor?
Wenn eine gemeinsame Immobilie behalten, übernommen oder verkauft werden soll, hilft eine klar beschriebene Bewertungsfrage.
Die Gespräche beginnen mit dem Grundstück und der anstehenden Entscheidung. Rechtsfragen und die Wertermittlung werden dabei jeweils von den zuständigen Fachpersonen bearbeitet.
Ein heutiger Wert für eine geplante Übernahme beantwortet nicht automatisch eine Frage zu einem früheren Vermögensstand. Die benötigten Stichtage werden aus der konkreten Anforderung übernommen und im Auftrag eindeutig festgehalten.
Welche Anteile, Grundstücke und Gebäude sind betroffen? Wer nutzt die Immobilie, und welche Vereinbarungen liegen dazu vor?
Werden mehrere Zeitpunkte verlangt, braucht jeder davon geeignete Objekt- und Datengrundlagen. Modernisierungen oder Schäden müssen zeitlich zugeordnet werden können.
Ist eine private Einigung vorgesehen oder liegt bereits eine anwaltliche beziehungsweise gerichtliche Anforderung vor? Auf dieser Grundlage wird der Dokumentationsumfang geklärt.
Für Zugewinnfragen bei einer Scheidung knüpft § 1384 BGB an die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Der Trennungstag ist nicht automatisch dieser Zeitpunkt. Gegebenenfalls werden weitere Werte benötigt. Die maßgeblichen Vorgaben werden von der rechtlichen Beratung übernommen; jedem Stichtag werden die passenden Markt- und Zustandsgrundlagen zugeordnet.
Bei einer privaten Übernahmeverhandlung kann dagegen eine heutige Wertgrundlage gefragt sein. Offene Darlehen, persönliche Ausgleichsansprüche und die vereinbarte Verteilung von Lasten sind gesonderte Fragen. Sie werden nicht durch eine pauschale Veränderung des Verkehrswerts ersetzt. Unterschiedliche Angaben der Beteiligten zu Flächen oder Modernisierungen werden als solche benannt und anhand der Belege geprüft.
Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.
Besichtigung und AblaufFür die erste Anfrage müssen diese Dokumente noch nicht vollständig vorliegen. Nennen Sie zunächst den Anlass, den groben Ort und Ihre Frage.
Unterlagen nach Objektart ordnenBeispiel zur Auftragsklärung · kein Kundenfall
Eine Person möchte den Anteil der anderen übernehmen. Für die Verhandlung wird ein heutiger Wert benötigt; zusätzlich liegt eine Anfrage zu einem früheren Zeitpunkt vor. Diese Aufgaben werden getrennt beschrieben und ihre Datenverfügbarkeit geprüft.
Die Bewertung entscheidet weder über Ausgleichsansprüche noch über die Verteilung von Darlehen. Ein privat beauftragtes Gutachten ist kein vom Gericht beauftragtes Sachverständigengutachten.
Aufgabe und Empfänger bestimmen den vereinbarten Untersuchungsumfang. Die ausführliche Leistung ist hier beschrieben.
Verkehrswertgutachten kennenlernenVor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot für die geklärte Aufgabe. Aufwände und Termine werden objektbezogen abgestimmt.
Kostenklärung verstehenIhr Ansprechpartner: Alexander Rommelmann / ImmoWert Analyse · Quellenabgleich am 06.–07.09.2026. Die Eignung für Ihren Auftrag wird persönlich geprüft.
Marktwert/Verkehrswert, Stichtagsbezug und Wertbegriff
Begründete Verfahrenswahl anhand Objekt, Marktgepflogenheiten und geeigneter Daten
Stichtag beim Zugewinnausgleich. Rechtliche Anwendung im konkreten Fall mit der zuständigen Beratung klären.
Ja, wenn Gegenstände, Stichtage und Anforderungen ausdrücklich vereinbart sind und die nötigen Grundlagen beschafft werden können. Die zusätzlichen Betrachtungen und der damit verbundene Umfang werden vorab abgestimmt.
Der Anlass ist in der Anfrage freiwillig vorausgewählt. Sie können ihn ändern und die Gutachtenart offenlassen.
Bewertung anfragen