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Scheidung · Zugewinnausgleich

Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich

Bei Trennung, Übernahme, Auszahlung oder Zugewinnausgleich ist der Immobilienwert regelmäßig zu einem rechtlich bestimmten Stichtag zu ermitteln. Ein Verkehrswertgutachten trennt diesen Stichtagswert von aktuellen Angebotspreisen und persönlichen Preisvorstellungen.

DIAZertZertifizierte fachliche Grundlage
VerkehrswertgutachtenPassender Umfang nach Anlass und Empfänger
PersönlichEin Ansprechpartner von Auftrag bis Ergebnis
UnabhängigKeine Erfolgszusage, sondern nachvollziehbare Wertermittlung
Trennung & Zugewinn

Beim Zugewinnausgleich kann mehr als ein Bewertungsstichtag relevant sein

§ 1384 BGB knüpft die Berechnung des Zugewinns bei Scheidung an die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Je nach rechtlicher Fragestellung können zusätzlich weitere Zeitpunkte zu betrachten sein. Welche Stichtage bewertet werden sollen, muss daher vor Auftragserteilung durch die Beteiligten oder ihre Rechtsberater festgelegt werden.

Zugewinn

Der gutachterliche Auftrag übernimmt die rechtlich vorgegebenen Stichtage; ihre Auswahl ist keine Rechtsberatung.

Übernahme

Ein nachvollziehbarer Verkehrswert kann eine fachliche Grundlage für Übernahme, Auszahlung oder Vergleichsgespräche bilden.

Verkauf

Markt- und Objektfaktoren werden nachvollziehbar eingeordnet.

Typische Verwendung

Für welche Situationen die Bewertung eine belastbare Grundlage schafft

Die folgenden Situationen zeigen typische Verwendungszwecke. Der konkrete Auftrag, der Empfänger und der erforderliche Nachweisumfang werden vor Beginn eindeutig vereinbart.

Häufige Anlässe

  • Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Auszahlung
  • Immobilienübernahme

Rechtsbezug: § 1384 BGB; § 194 BauGB; ImmoWertV

Ablauf

In fünf Schritten zur belastbaren Einordnung

Der Ablauf bleibt bewusst klar: erst Anlass und Empfänger klären, dann Unterlagen und Objekt prüfen, danach den passenden Bewertungsumfang festlegen.

  1. 01

    Anlass klären

    Zweck, Empfänger, Stichtag und Frist festlegen.

  2. 02

    Unterlagen prüfen

    Grundbuch, Objektunterlagen und besondere Rechte sichten.

  3. 03

    Objekt einordnen

    Lage, Zustand, Nutzung und wertrelevante Merkmale erfassen.

  4. 04

    Nachweistiefe festlegen

    Untersuchungs- und Dokumentationsumfang passend zu Auftrag und vorgesehenem Empfänger vereinbaren.

  5. 05

    Ergebnis erläutern

    Annahmen, Verfahren und Ergebnis persönlich besprechen.

Unterlagen & Datenquellen

Was für die erste Einschätzung hilfreich ist

Für die erste Abstimmung reichen Stichpunkte. Für ein Gutachten werden die benötigten Unterlagen nach Anlass, Objekt und Empfänger konkret benannt.

Grundbuch / RechteEintragungen, Bewilligungen, Verträge, Teilungserklärung.
ObjektdatenAdresse, Baujahr, Wohn-/Nutzflächen, Zustand, Modernisierungen.
AnlassFinanzamt, Erbe, Schenkung, Gericht, Verkauf, Kauf oder private Einigung.
Stichtag / FristRelevanter Bewertungszeitpunkt und vorhandene Fristen.
DIAZert: Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF nach DIN EN ISO/IEC 17024
Persönlich und zertifiziert

Fachliche Einordnung durch Alexander Rommelmann

Kein automatischer Online-Wert: Bewertungszweck, Stichtag, Empfänger und Objektbesonderheiten werden vor dem Angebot persönlich eingeordnet.

Vita und Qualifikation ansehen →
Fragen zum Anlass

Häufige Fragen

Wie wird ein Haus im Scheidungsfall bewertet?

Bei Scheidung wird eine Immobilie bewertet, um eine sachliche Grundlage für Vermögensauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich zu schaffen. Wichtig sind Stichtag, Zustand, Rechte, Belastungen und Marktdaten.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Dabei werden Grundstück, Gebäude, Lage, Zustand, Nutzung, rechtliche Besonderheiten und Marktdaten berücksichtigt. Es wird häufig benötigt, wenn der Immobilienwert gegenüber Dritten nachvollziehbar belegt werden soll.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Für eine Immobilienbewertung werden möglichst vollständige Unterlagen benötigt. Dazu gehören häufig Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Mietverträge, Modernisierungsnachweise und Informationen zu Rechten oder Belastungen.

Muss ein Gutachter die Immobilie besichtigen?

Eine Ortsbesichtigung ist in vielen Fällen wichtig, weil Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, Schäden und Besonderheiten vor Ort geprüft werden können. Sie ergänzt die Unterlagenprüfung und erhöht die Nachvollziehbarkeit der Bewertung.

Warum weichen Angebotspreis und Verkehrswert oft voneinander ab?

Angebotspreis und Verkehrswert können abweichen, weil der Angebotspreis eine Vermarktungsentscheidung ist. Der Verkehrswert soll dagegen einen marktgerechten Wert zum Stichtag abbilden und basiert auf Objektmerkmalen und Marktdaten.

Warum unterscheiden sich Online-Bewertungen von Gutachterwerten?

Online-Bewertungen nutzen standardisierte Daten und können individuelle Merkmale oft nur begrenzt berücksichtigen. Gutachterwerte beruhen auf konkreten Unterlagen, Objektprüfung, Marktdaten, Rechten, Belastungen und Zustand.

Welcher Wert zählt bei Scheidung?

Das hängt von der rechtlichen Fragestellung ab. Bei der Berechnung des Zugewinns im Scheidungsfall ist § 1384 BGB zu beachten; weitere Stichtage können relevant sein. Die Auswahl muss vorab rechtlich geklärt und im Gutachtenauftrag eindeutig benannt werden.

Kann ein gemeinsames Gutachten Streit reduzieren?

Ein neutraler Bewertungsansatz kann helfen, Diskussionen zu versachlichen.

Unverbindlich beginnen

Welcher Bewertungsumfang passt zu Ihrem Anlass?

Schildern Sie kurz Anlass, Immobilie und Frist. Sie erhalten werktags meist innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung zum sinnvollen Bewertungsumfang.

Keine automatische Online-Bewertung. Erst nach fachlicher Einordnung und schriftlichem Angebot entscheiden Sie.
Wie kann ich Sie am besten erreichen?

Keine Beauftragung durch Absenden. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit Einschätzung, ob und welcher Gutachtenumfang sinnvoll ist.