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Anlass · Scheidung

Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich

Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert – und der strittigste. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft die belastbare Grundlage für den Zugewinnausgleich.

Zertifiziert · DIAZert / ISO 17024 Gutachten nach ImmoWertV Antwort meist in 24 Std.

Ich bewerte ausschließlich nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV – unabhängig davon, wer mich beauftragt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass beide Seiten und das Gericht dem Wert vertrauen können.

Welcher Stichtag?

Im Zugewinnausgleich spielen unterschiedliche Stichtage eine Rolle (z. B. Trennung, Rechtshängigkeit der Scheidung). Ich kläre mit Ihnen, welcher Stichtag für Ihr Gutachten maßgeblich ist, und rechne den Wert entsprechend.

Darauf kommt es an

Strikt neutral

Methodische Bewertung ohne Parteinahme – für beide Seiten nachvollziehbar.

Richtiger Stichtag

Bewertung auf den für Ihren Fall maßgeblichen Stichtag.

Diskret

Sensibles Thema, vertrauliche und ruhige Abwicklung.

Trifft das auf Ihre Situation zu?In einem kostenlosen Erstgespräch ordne ich Ihren Fall ein und nenne Ihnen den Kostenrahmen – unverbindlich.
Anfrage – Bewertung

Häufige Fragen

Ist die Bewertung wirklich neutral?

Ja. Ich bin Sachverständiger, kein Interessenvertreter. Ich bewerte nach ImmoWertV – unabhängig von der Auftraggeberseite.

Wird das Gutachten anerkannt?

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist zur Vorlage bei Anwälten und Gericht geeignet. Die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht.

Welcher Stichtag gilt?

Das hängt vom Verfahren ab. Ich kläre das mit Ihnen und bewerte stichtagsgenau.

Hinweis: Das Gutachten liefert die fachliche Wertgrundlage der Immobilie. Die rechtliche Würdigung, Anspruchsberechnung und Verfahrensstrategie erfolgen durch Rechtsanwalt oder Gericht. Ein Privatgutachten ersetzt keine gerichtliche Beweisaufnahme.

Persönliche Erstabstimmung

Zuerst den Anlass klären. Dann die passende Bewertung wählen.

In einer kurzen Erstabstimmung klären wir Anlass, Empfänger, Bewertungsstichtag und Objekt. Sie erhalten eine fachliche Einordnung – noch keine Beauftragung.

Kostenfrei · unverbindlich · persönlich mit Alexander Rommelmann