Zum Inhalt springen
ImmoWert Analyse+49 571 93412004

Lesefassung der Broschüre

Kurzgutachten

Die wesentlichen Wertansätze in einer verständlichen schriftlichen Herleitung.

Sie brauchen mehr als eine Einschätzung.

Ein Kurzgutachten bündelt die wesentlichen Grundlagen und Wertansätze in verdichteter Form. Entscheidend ist, dass es Ihre konkrete Frage beantwortet und die Herleitung nachvollziehbar bleibt.

Kauf oder Verkauf vorbereiten

Sie möchten den Wert schriftlich begründet sehen, bevor Sie über einen Preis entscheiden.

Im privaten Kreis abstimmen

Sie möchten für Gespräche über eine Immobilie eine gemeinsame, nachvollziehbare Grundlage schaffen.

Vermögen einordnen

Sie möchten eine einzelne Immobilie für Ihre persönliche Planung fundiert bewerten lassen.

Passend, wenn eine kompakte schriftliche Herleitung Ihrem Zweck und den Anforderungen der vorgesehenen Empfänger genügt.

Die Verwendung wird vorab geklärt

Für steuerliche, gerichtliche oder andere förmliche Zwecke ist gesondert zu prüfen, welches Gutachten benötigt wird. Die Bezeichnung Kurzgutachten allein sagt nichts darüber aus, ob ein Empfänger es verwenden kann.

Kompakte Darstellung. Nachvollziehbare Grundlagen.

Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das die entscheidenden Wertansätze zusammenführt und das Ergebnis begründet.

Objekt und Bewertungsrahmen

Die wesentlichen Objektmerkmale, der vereinbarte Zweck und der Wertermittlungsstichtag werden benannt.

Herleitung des Werts

Geeignete Daten, die begründete Verfahrenswahl und wesentliche Ansätze machen das Ergebnis nachvollziehbar.

Einordnung und Grenzen

Annahmen, Informationslücken und die vereinbarte Verwendung sind erkennbar dokumentiert.

Kürzer im Text. Sorgfältig in der Sache.

Eine komprimierte Darstellung mindert die fachlichen Sorgfaltsanforderungen nicht. Notwendige Ermittlungen richten sich nach Objekt und Auftrag. Reicht der Rahmen nicht aus, wird vorab eine weitergehende Leistung abgestimmt.

Objekt, Markt und Stichtag

Marktwert und Verkehrswert bezeichnen nach § 194 BauGB denselben Wertbegriff. Umfang und Darstellung der angebotenen Leistungen werden im Auftrag vereinbart.

Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren werden anhand des Objekts, der Marktgepflogenheiten und der geeigneten Daten ausgewählt und begründet. Ein oder mehrere Verfahren können erforderlich sein. Zustand, Modernisierungen, Schäden, Rechte und Belastungen werden im vereinbarten Rahmen geprüft; Einflüsse werden nicht doppelt angesetzt.

Grundlagen: § 194 BauGB und § 6 ImmoWertV. Ein Angebotspreis ist kein nachgewiesener Kaufpreis.

Gut vorbereitet. Klar beauftragt.

Für die Vorbereitung helfen Adresse, Objektart, Baujahr und Nutzung, Bauakte und Pläne, Modernisierungen der letzten zehn Jahre sowie frühere wesentliche Maßnahmen, bekannte Schäden, Grundbuch, Rechte und Baulasten. Bei Vermietung und Wohnungseigentum kommen die entsprechenden Verträge und Unterlagen hinzu.

Im Gespräch werden Zweck, Empfänger, Wertermittlungsstichtag, Art und Umfang der Bewertung, Honorar und Termin vereinbart. Die notwendigen Unterlagen und eine Besichtigung werden geklärt. Sie erhalten die vereinbarte Bewertung und eine Erläuterung des Ergebnisses.

Zur Unterlagen-Checkliste →

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Sie wünschen eine kompakte schriftliche Bewertung? Wir klären, ob ein Kurzgutachten zu Ihrem Anliegen passt.

Für den Anfang genügen Objektadresse, Anlass und eine Rückrufnummer oder E-Mail-Adresse.

Leistungsbroschüre

Broschüre

1 / 6PDF herunterladenText lesen