Lesefassung der Broschüre
Verkehrswertgutachten
Eine ausführlich dokumentierte Grundlage für Entscheidungen mit besonderer Tragweite.
Wenn der Wert begründet werden muss.
Ein Verkehrswertgutachten führt die tatsächlichen und rechtlichen Objektmerkmale, geeignete Marktdaten und die Wertermittlung nachvollziehbar zusammen. Zweck, Empfänger und Stichtag geben den Rahmen vor.
Nachlass und Vermögensaufteilung
Sie benötigen eine ausführliche Wertgrundlage für die sachliche Auseinandersetzung über eine Immobilie.
Steuerlicher Anlass
Sie möchten einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen lassen. Voraussetzungen und Eignung werden für den konkreten Fall geprüft.
Bedeutsame Entscheidungen
Sie brauchen eine nachvollziehbare Dokumentation für Beteiligte oder einen bestimmten Empfänger.
Passend, wenn die Wertermittlung mit einer ausführlichen Begründung und den vereinbarten Nachweisen dokumentiert werden soll.
Keine pauschale Anerkennungszusage
Über die Verwendung entscheiden die zuständigen Empfänger im Einzelfall. Bei steuerlichen Nachweisen sind insbesondere die Voraussetzungen des § 198 BewG zu prüfen. Ein privat beauftragtes Gutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten.
Ein Ergebnis, dessen Weg sichtbar bleibt.
Sie erhalten ein ausführliches Verkehrswertgutachten mit einer systematischen und verständlichen Herleitung des Ergebnisses.
Dokumentierte Grundlagen
Objektbeschreibung, relevante Unterlagen und rechtliche Gegebenheiten werden auftragsbezogen ausgewertet.
Begründete Wertermittlung
Die Auswahl der Verfahren, Daten und Wertansätze wird erläutert; das Ergebnis wird auf Plausibilität geprüft.
Nachweise und Erläuterung
Die vereinbarten Anlagen, erkennbaren Annahmen und Grenzen unterstützen die Nachvollziehbarkeit auch für Dritte.
Umfang mit einem konkreten Zweck.
Die Besichtigung gehört grundsätzlich zur Verkehrswertermittlung. Besondere Untersuchungsthemen und fehlende Nachweise werden früh geklärt. Bauteilöffnungen, Schadstoffanalysen oder ein eigenständiges Bauschadengutachten sind nicht automatisch umfasst.
Objekt, Markt und Stichtag
Marktwert und Verkehrswert bezeichnen nach § 194 BauGB denselben Wertbegriff. Umfang und Darstellung der angebotenen Leistungen werden im Auftrag vereinbart.
Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren werden anhand des Objekts, der Marktgepflogenheiten und der geeigneten Daten ausgewählt und begründet. Ein oder mehrere Verfahren können erforderlich sein. Zustand, Modernisierungen, Schäden, Rechte und Belastungen werden im vereinbarten Rahmen geprüft; Einflüsse werden nicht doppelt angesetzt.
Grundlagen: § 194 BauGB und § 6 ImmoWertV. Ein Angebotspreis ist kein nachgewiesener Kaufpreis.
Gut vorbereitet. Klar beauftragt.
Für die Vorbereitung helfen Adresse, Objektart, Baujahr und Nutzung, Bauakte und Pläne, Modernisierungen der letzten zehn Jahre sowie frühere wesentliche Maßnahmen, bekannte Schäden, Grundbuch, Rechte und Baulasten. Bei Vermietung und Wohnungseigentum kommen die entsprechenden Verträge und Unterlagen hinzu.
Im Gespräch werden Zweck, Empfänger, Wertermittlungsstichtag, Art und Umfang der Bewertung, Honorar und Termin vereinbart. Die notwendigen Unterlagen und eine Besichtigung werden geklärt. Sie erhalten die vereinbarte Bewertung und eine Erläuterung des Ergebnisses.
Zur Unterlagen-Checkliste →Sprechen wir über Ihre Immobilie.
Sie benötigen eine ausführlich begründete Wertgrundlage? Teilen Sie mir Anlass, Objekt und vorgesehenen Empfänger mit.
Für den Anfang genügen Objektadresse, Anlass und eine Rückrufnummer oder E-Mail-Adresse.