Lesefassung der Broschüre
Marktwertermittlung
Eine fundierte Wertorientierung für Ihre nächste Immobilienentscheidung.
Ein Preis steht im Raum. Ist er nachvollziehbar?
Eine Immobilie lässt sich nicht allein über Quadratmeter oder einen Online-Richtwert einordnen. Die Marktwertermittlung verbindet die verfügbaren Objektinformationen mit passenden Marktdaten und Ihrer konkreten Frage.
Vor dem Verkauf
Sie möchten eine begründete Wertorientierung als Ausgangspunkt für Ihre Preisentscheidung.
Vor dem Kauf
Sie möchten den aufgerufenen Preis einordnen und wertrelevante Besonderheiten besser verstehen.
Für den eigenen Überblick
Sie möchten den Wert einer Immobilie für Ihre persönliche Vermögensplanung einschätzen lassen.
Passend, wenn Sie eine auf Ihren Zweck zugeschnittene Wertorientierung benötigen und die Datengrundlage dafür ausreicht.
Wenn ein förmlicher Nachweis gebraucht wird
Bei einer Vorlage beim Finanzamt, vor Gericht oder bei anderen festgelegten Empfängern kläre ich zunächst deren Anforderungen. Eine Marktwertermittlung ersetzt nicht automatisch das dort erforderliche Gutachten. Ein erzielbarer Kaufpreis wird nicht garantiert.
Eine Zahl wird erst mit ihren Gründen nützlich.
Sie erhalten eine schriftliche, auf die vereinbarte Fragestellung bezogene Einordnung des Immobilienwerts.
Wertorientierung
Ein Ergebnis zum vereinbarten Wertermittlungsstichtag, das Ihnen eine sachliche Grundlage für Ihre Entscheidung gibt.
Entscheidende Einflussgrößen
Eine verständliche Einordnung von Lage, Zustand, Nutzung und den für den Auftrag relevanten Besonderheiten.
Offene Punkte
Eine erkennbare Trennung zwischen geprüften Angaben, Annahmen und noch ungeklärten Sachverhalten.
Der Umfang folgt Ihrer Frage.
Vor der Beauftragung werden Ergebnisform, Datengrundlage und Untersuchungsumfang vereinbart. Ob zusätzliche Unterlagen oder eine Besichtigung erforderlich sind, entscheide ich anhand des konkreten Objekts und Bewertungszwecks.
Objekt, Markt und Stichtag
Marktwert und Verkehrswert bezeichnen nach § 194 BauGB denselben Wertbegriff. Umfang und Darstellung der angebotenen Leistungen werden im Auftrag vereinbart.
Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren werden anhand des Objekts, der Marktgepflogenheiten und der geeigneten Daten ausgewählt und begründet. Ein oder mehrere Verfahren können erforderlich sein. Zustand, Modernisierungen, Schäden, Rechte und Belastungen werden im vereinbarten Rahmen geprüft; Einflüsse werden nicht doppelt angesetzt.
Grundlagen: § 194 BauGB und § 6 ImmoWertV. Ein Angebotspreis ist kein nachgewiesener Kaufpreis.
Gut vorbereitet. Klar beauftragt.
Für die Vorbereitung helfen Adresse, Objektart, Baujahr und Nutzung, Bauakte und Pläne, Modernisierungen der letzten zehn Jahre sowie frühere wesentliche Maßnahmen, bekannte Schäden, Grundbuch, Rechte und Baulasten. Bei Vermietung und Wohnungseigentum kommen die entsprechenden Verträge und Unterlagen hinzu.
Im Gespräch werden Zweck, Empfänger, Wertermittlungsstichtag, Art und Umfang der Bewertung, Honorar und Termin vereinbart. Die notwendigen Unterlagen und eine Besichtigung werden geklärt. Sie erhalten die vereinbarte Bewertung und eine Erläuterung des Ergebnisses.
Zur Unterlagen-Checkliste →Sprechen wir über Ihre Immobilie.
Sie möchten einen Preis einordnen? Beschreiben Sie mir kurz das Objekt und Ihre Entscheidungssituation.
Für den Anfang genügen Objektadresse, Anlass und eine Rückrufnummer oder E-Mail-Adresse.