Persönliche Auftragsklärung · Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB · 0571 94599669
Schenkung · Steuerwert

Verkehrswertgutachten bei Schenkung und Schenkungsteuer

Soll für eine geschenkte Immobilie gegenüber dem Finanzamt ein niedrigerer gemeiner Wert durch Gutachten nachgewiesen werden, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Vorbehaltener Nießbrauch, Wohnungsrecht und weitere Belastungen werden dabei nicht pauschal, sondern nach Inhalt und Verkehrswirkung geprüft.

DIAZertZertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF
VerkehrswertgutachtenNach § 194 BauGB unter Beachtung der ImmoWertV
PersönlichBesichtigung, Herleitung und Gutachten aus einer Hand
Klare GrenzenKeine Erfolgszusage und keine Rechts- oder Steuerberatung
Steuer & Schenkung

Bei einer Schenkung sind Eigentum, Nutzungsrechte und Bewertungsstichtag getrennt zu prüfen

Nach § 11 ErbStG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Bei Schenkungen unter Lebenden knüpft § 9 ErbStG regelmäßig an die Ausführung der Zuwendung an; Sonderfälle sind anhand der Urkunde und steuerlichen Unterlagen zu klären. Ein vorbehaltenes Recht wird mit seiner konkreten Verkehrswirkung erfasst.

Übertragung

Urkunde, Ausführungszeitpunkt und steuerlicher Bewertungsstichtag bestimmen den zeitlichen Rahmen der Wertermittlung.

Rechte

Nießbrauch, Wohnungsrecht und weitere Belastungen werden nach Rang, Inhalt, Dauer, Kostenregelung, Nutzung und Markteinfluss untersucht.

Dokumentation

Die Herleitung des Verkehrswerts wird nachvollziehbar dokumentiert; die steuerliche Würdigung bleibt dem Finanzamt und den Beratern vorbehalten.

Typische Verwendung

Wann ein Verkehrswertgutachten für den steuerlichen Nachweis eingesetzt wird

Die folgenden Fälle betreffen die fachliche Wertermittlung. Ob und zu welchem Zeitpunkt ein Gutachten im steuerlichen Verfahren vorgelegt werden soll, ist bei Bedarf mit der steuerlichen oder rechtlichen Beratung abzustimmen.

Häufige Anlässe

  • Schenkungsteuer
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Nießbrauch
  • Wohnungsrecht

Rechtsbezug: § 198 BewG; §§ 9 und 11 ErbStG; § 194 BauGB; ImmoWertV

Ablauf des Verkehrswertgutachtens

Fünf fachlich klar getrennte Schritte

Auftragsklärung, Tatsachenerhebung, Wertermittlung und Ausfertigung werden nachvollziehbar dokumentiert. Eine verkürzte Produktwahl findet auf dieser Seite nicht statt.

  1. 01

    Auftrag klären

    Anlass, Adressat, wirtschaftliche Einheit, Bewertungsstichtag und Verwendungszweck eindeutig festlegen.

  2. 02

    Auftrag und Grundlagen prüfen

    Bescheid, Grundbuch, Objektunterlagen, Rechte, Mietverhältnisse sowie den erforderlichen Untersuchungsumfang erfassen.

  3. 03

    Objekt besichtigen

    Tatsächlichen Zustand, Nutzung und wertrelevante Merkmale persönlich aufnehmen und zum Stichtag einordnen.

  4. 04

    Verkehrswert ermitteln

    Geeignete Verfahren nach ImmoWertV auswählen, Marktdaten prüfen und den Verkehrswert nach § 194 BauGB herleiten.

  5. 05

    Gutachten dokumentieren

    Grundlagen, Verfahren, Annahmen und Ergebnis vollständig darstellen, prüfen, unterzeichnen und zur Vorlage ausfertigen.

Unterlagen und Tatsachengrundlage

Welche Angaben für das Verkehrswertgutachten benötigt werden

Die konkrete Unterlagenliste wird nach Objektart und Bewertungsstichtag festgelegt. Fehlende oder nicht verifizierbare Grundlagen werden nicht verdeckt, sondern mit ihrer möglichen Auswirkung auf die Wertermittlung dokumentiert.

Steuerlicher VorgangGrundbesitzwertbescheid oder Wertmitteilung, Anlass, Aktenzeichen und Bewertungsstichtag, soweit vorhanden.
Rechtliche GrundlagenAktueller und gegebenenfalls stichtagsbezogener Grundbuchstand, Rechte, Belastungen, Verträge und Eigentumsumfang.
Objekt und NutzungBauunterlagen, Flächen, Baujahr, Modernisierungen, Mietverträge, Leerstand und tatsächlicher Zustand.
StichtagsbezugÄnderungen zwischen Bewertungsstichtag und Besichtigung, historische Markt- und Objektdaten sowie deren Quellen.
Alexander Rommelmann, Sachverständiger für Immobilienbewertung
Persönlich und zertifiziert

Ihr Verkehrswertgutachten in persönlicher Verantwortung

Ich begleite jedes Verkehrswertgutachten selbst – von der Auftragsklärung über die Besichtigung und Prüfung der Unterlagen bis zur abschließenden Herleitung des Verkehrswerts. Bewertungsstichtag, wirtschaftliche Einheit und Verwendungszweck werden vor Beginn eindeutig festgelegt. So erhalten Sie ein Gutachten, dessen Grundlagen, Annahmen und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind.

  • Auftragsklärung und Ortsbesichtigung durch Alexander Rommelmann
  • DIAZert-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF
  • Persönliche Erläuterung von Grundlagen, Annahmen und Ergebnis
Vita und Qualifikation ansehen →
DIAZert-Zertifikat: Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung LF Qualifikation nachvollziehbar belegt Das Zertifikat ersetzt kein Leistungsversprechen. Es dokumentiert die fachliche Qualifikation des verantwortlichen Sachverständigen.
Aus der Beratungspraxis

Fragen, die im Erstgespräch häufig gestellt werden

Hier beantworte ich die Punkte, die bei Anfragen zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig eine Rolle spielen.

Welcher Bewertungsstichtag gilt bei einer Schenkung?

Nach § 11 ErbStG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Bei Schenkungen unter Lebenden knüpft § 9 ErbStG regelmäßig an die Ausführung der Zuwendung an. Urkunde, Vollzug und mögliche Sonderfälle sind im Einzelfall zu prüfen.

Dient ein Verkehrswertgutachten automatisch als Nachweis nach § 198 BewG?

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann regelmäßig als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen. Das Finanzamt prüft jedoch Qualifikation, Bewertungsstichtag, wirtschaftliche Einheit, Tatsachengrundlagen, Methodik und Nachvollziehbarkeit und würdigt das Gutachten im Einzelfall.

Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?

Im Erbfall wird der Immobilienwert zum maßgeblichen Bewertungsstichtag betrachtet. Lage, Zustand, Nutzung, Rechte, Belastungen und Marktdaten sind relevant. Ein Gutachten kann bei Steuerfragen oder Erbengemeinschaften Klarheit schaffen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Dabei werden Grundstück, Gebäude, Lage, Zustand, Nutzung, rechtliche Besonderheiten und Marktdaten berücksichtigt. Es wird häufig benötigt, wenn der Immobilienwert gegenüber Dritten nachvollziehbar belegt werden soll.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Für eine Immobilienbewertung werden möglichst vollständige Unterlagen benötigt. Dazu gehören häufig Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Mietverträge, Modernisierungsnachweise und Informationen zu Rechten oder Belastungen.

Welche Rolle spielen Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte sind wichtige Orientierungswerte für den Bodenwert. Sie müssen jedoch auf das konkrete Grundstück übertragen werden, weil Größe, Zuschnitt, Erschließung, Lagequalität und Bebaubarkeit vom typischen Richtwertgrundstück abweichen können.

Für konkrete Orts- oder Preisfragen werden aktuelle Daten aus Grundstücksmarktbericht/BORIS ergänzt.

Muss Nießbrauch bei einer Schenkung bewertet werden?

Ja, sofern das Recht zum Bewertungsstichtag besteht und die Nutzung oder Verwertbarkeit der Immobilie beeinflusst. Der steuerliche Kapitalwert des Rechts ist dabei nicht automatisch mit seiner Verkehrswertwirkung gleichzusetzen.

Kann vor der Schenkung eine Orientierung ausreichen?

Für eine rein interne Planung kann eine gesonderte Orientierung vereinbart werden. Soll gegenüber dem Finanzamt ein niedrigerer gemeiner Wert durch Gutachten nachgewiesen werden, wird dafür ausschließlich ein vollständiges Verkehrswertgutachten angeboten.

Anfrage zum Verkehrswertgutachten

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen

Mit einigen Angaben zum steuerlichen Anlass und zur Immobilie kann ich den Aufwand und noch fehlende Unterlagen verlässlich einordnen. Die Wertermittlung beginnt erst nach einem schriftlichen Angebot und Ihrer Beauftragung.

Persönliche Auftragsklärung – keine Vorabbewertung. Ihre Anfrage ist unverbindlich und ersetzt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung.
Alexander Rommelmann, Sachverständiger für Immobilienbewertung
Alexander RommelmannIhr persönlicher Ansprechpartner
§ 198 BewG · § 194 BauGB · ImmoWertV Anfrage zu einem Verkehrswertgutachten

1. Ihre Kontaktdaten

Wie kann ich Sie am besten erreichen?

2. Steuerlicher Anlass und Verfahrensstand

3. Angaben zur Immobilie

4. Unterlagen und Ihre Nachricht

Was liegt bereits vor?

Das Absenden begründet keinen Auftrag und enthält keine kostenlose Wertermittlung. Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung zu fehlenden Unterlagen sowie ein schriftliches Angebot für das Verkehrswertgutachten. Frist- und Rechtsbehelfsfragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsvertretung.