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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Eine Schenkung.
Ein steuerlicher Grundstückswert.

Sie benötigen eine Einordnung der Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einer Übertragung.

Entscheidend sind der konkrete steuerliche Vorgang, der Bewertungsgegenstand und die dazu vorhandenen Unterlagen. Vertragsgestaltung und Grundstückswertermittlung werden getrennt geklärt.

Vertrag, Bescheid und Bewertungsfrage zuordnen.

Bei vorbehaltenen Rechten ist sorgfältig zu unterscheiden, welche Aufgabe im Immobiliengutachten zu bearbeiten ist und welche steuerliche Berücksichtigung außerhalb dieses Auftrags erfolgt. Ein pauschaler Abzug ist keine Lösung.

Vor dem Auftrag gemeinsam klären.

Übertragung beschreiben

Welche Immobilie oder welcher Anteil ist betroffen? Maßgeblich sind die konkreten Vereinbarungen und der steuerliche Bewertungsfall.

Rechte offenlegen

Wohnrecht, Nießbrauch und weitere Vereinbarungen werden mit ihrem Wortlaut bereitgestellt. Die Behandlung wird auftragsbezogen abgestimmt.

Nachweisumfang klären

Soll ein niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG nachgewiesen werden, sind dessen Voraussetzungen zu prüfen. Dafür wird hier ein vollständiges Verkehrswertgutachten angeboten.

Vorbehaltene Rechte ohne Doppelberücksichtigung prüfen.

Bei einer Übertragung mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht ist zu klären, welcher Gegenstand im Immobiliengutachten bewertet wird und wie die steuerliche Fragestellung abgegrenzt ist. Ein Recht darf nicht ungeprüft an mehreren Stellen als derselbe Nachteil berücksichtigt werden. Die Behandlung wird deshalb mit der konkreten Anforderung und den vorhandenen Vereinbarungen abgestimmt.

Hilfreich sind neben Bescheid und Übertragungsvertrag die in Bezug genommenen Bewilligungen sowie aktuelle Objektunterlagen. Falls der steuerliche Stichtag zurückliegt, werden damalige Nutzung und damaliger Zustand belegt. Die heutige Situation wird nicht stillschweigend zurückübertragen. Ein vom Finanzamt abweichender Wert muss nachvollziehbar nachgewiesen werden; eine bloße private Schätzung genügt dafür nicht.

Die Immobilie persönlich kennenlernen.

Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.

Besichtigung und Ablauf

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg.

  • Übertragungsvertrag und relevante Anlagen
  • Grundstückswertbescheid, soweit bereits vorhanden
  • Vereinbarungen über vorbehaltene Rechte
  • Objektunterlagen und Angaben zum maßgeblichen Zeitpunkt

Für die erste Anfrage müssen diese Dokumente noch nicht vollständig vorliegen. Nennen Sie zunächst den Anlass, den groben Ort und Ihre Frage.

Unterlagen nach Objektart ordnen

So kann eine Bewertungsfrage aussehen.

Beispiel zur Auftragsklärung · kein Kundenfall

Eine Immobilie wurde mit vorbehaltenem Nießbrauch übertragen. Vor der Bewertung werden Vertrag und steuerliche Bewertungsanforderung zusammengetragen. Daraus wird erst die konkrete Aufgabe des Gutachtens abgeleitet.

Den Umfang bewusst festlegen

Die Website trifft keine Aussage zur persönlichen Steuerlast oder zur steuerlichen Behandlung eines einzelnen Rechts. Diese Fragen gehören in die steuerliche Beratung; die Immobilienwertermittlung wird darauf abgestimmt.

Den nächsten Schritt vorbereiten.

Leistung und Dokumentation

Aufgabe und Empfänger bestimmen den vereinbarten Untersuchungsumfang. Die ausführliche Leistung ist hier beschrieben.

Verkehrswertgutachten kennenlernen

Honorar und Ablauf

Vor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot für die geklärte Aufgabe. Aufwände und Termine werden objektbezogen abgestimmt.

Kostenklärung verstehen

Grundlagen zum Nachlesen.

Ihr Ansprechpartner: Alexander Rommelmann / ImmoWert Analyse · Quellenabgleich am 06.–07.09.2026. Die Eignung für Ihren Auftrag wird persönlich geprüft.

  • § 198 BewG

    Niedrigerer gemeiner Wert; qualifizierter Gutachtennachweis; Kaufpreisalternative. Keine individuelle Eignungsfreigabe.

  • § 1030 BGB – Nießbrauch

    Recht zur Ziehung von Nutzungen; konkreter Inhalt anhand der Vereinbarung zu prüfen.

  • § 1093 BGB – Wohnungsrecht

    Recht zur Wohnnutzung; Umfang und Vereinbarung sind für die Bewertungsfrage zu klären.

Person und Qualifikationsnachweis

Fragen vor dem Auftrag.

Wird die Schenkungsteuer auf dieser Seite berechnet?

Nein. Die Seite erläutert den Bewertungsauftrag zur Immobilie. Persönliche Steuerfolgen und die steuerliche Behandlung einzelner Rechte werden mit der steuerlichen Beratung geklärt.

Schildern Sie Ihre Situation.

Der Anlass ist in der Anfrage freiwillig vorausgewählt. Sie können ihn ändern und die Gutachtenart offenlassen.

Bewertung anfragen