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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Nach einer Erbschaft:
den steuerlichen Wert klären.

Ein steuerlich angesetzter Grundstückswert wirft Fragen auf. Für die Prüfung werden Bescheid und tatsächliche Grundstücksverhältnisse zusammen betrachtet.

Hier geht es um die steuerliche Bewertungsfrage. Eine private Einigung unter Miterben kann eine andere Wertaufgabe und einen anderen zeitlichen Bezug haben.

Den Bescheid der richtigen Immobilie zuordnen.

Bei mehreren Nachlassimmobilien sollte für jede wirtschaftliche Einheit erkennbar sein, welcher Bescheid und welcher Stichtag maßgeblich sind. Die steuerliche Beratung klärt die verfahrensrechtlichen Schritte.

Vor dem Auftrag gemeinsam klären.

Bewertungsgrundlagen sammeln

Halten Sie den Grundstückswertbescheid mit Anlagen bereit. Notieren Sie, welche Objektangaben aus Ihrer Sicht einer näheren Prüfung bedürfen.

Vergangenheit dokumentieren

Zustand, Nutzung und Rechte zum maßgeblichen Zeitpunkt müssen nachvollziehbar bleiben. Heutige Verhältnisse sind nicht automatisch die damaligen.

Nachweisweg prüfen

Die Voraussetzungen des § 198 BewG werden im konkreten Fall geprüft. Der angebotene Gutachtenweg ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten; einen vorhandenen Kaufvertrag nennen Sie bitte ebenfalls.

Steuerlicher Grundstückswert und private Einigung sind getrennte Fragen.

Ein zwischen Erben vereinbarter Übernahmepreis ersetzt nicht automatisch einen gesetzlich geeigneten Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG werden der einzelne Bewertungsgegenstand, der steuerliche Stichtag und die Voraussetzungen des Nachweiswegs geprüft. Ein bereits vorliegender tatsächlicher Kaufvertrag kann hierbei relevant sein.

Ordnen Sie nachträgliche Veränderungen der Immobilie zeitlich zu. Der Zustand im Erbfall kann von der heutigen Besichtigung abweichen. Wenn mehrere wirtschaftliche Einheiten bewertet wurden, benötigt jede eine klare Zuordnung ihrer Grundlagen. Die persönliche Steuerberechnung, Freibeträge und verfahrensrechtliche Schritte bleiben bei der steuerlichen Beratung.

Die Immobilie persönlich kennenlernen.

Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.

Besichtigung und Ablauf

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg.

  • Grundstückswertbescheid einschließlich Anlagen
  • Zuordnung der Immobilie innerhalb des Nachlasses
  • Nachweise zu damaligem Zustand, Nutzung und Rechten
  • Vorhandener Kaufvertrag und bekannte Fristen

Für die erste Anfrage müssen diese Dokumente noch nicht vollständig vorliegen. Nennen Sie zunächst den Anlass, den groben Ort und Ihre Frage.

Unterlagen nach Objektart ordnen

So kann eine Bewertungsfrage aussehen.

Beispiel zur Auftragsklärung · kein Kundenfall

Zum Nachlass gehören ein Wohnhaus und eine vermietete Wohnung. Die Bescheide werden zunächst den beiden Objekten zugeordnet. Für jedes Objekt wird separat geklärt, ob und welche Frage an einen individuellen Wertnachweis besteht.

Den Umfang bewusst festlegen

Ein Gutachten ermittelt den Immobilienwert und berechnet nicht die persönliche Erbschaftsteuer. Eine Steuerwirkung oder Anerkennung wird nicht zugesagt; Fristen sind unabhängig vom Auftrag zu klären.

Den nächsten Schritt vorbereiten.

Leistung und Dokumentation

Aufgabe und Empfänger bestimmen den vereinbarten Untersuchungsumfang. Die ausführliche Leistung ist hier beschrieben.

Verkehrswertgutachten kennenlernen

Honorar und Ablauf

Vor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot für die geklärte Aufgabe. Aufwände und Termine werden objektbezogen abgestimmt.

Kostenklärung verstehen

Grundlagen zum Nachlesen.

Ihr Ansprechpartner: Alexander Rommelmann / ImmoWert Analyse · Quellenabgleich am 06.–07.09.2026. Die Eignung für Ihren Auftrag wird persönlich geprüft.

  • § 198 BewG

    Niedrigerer gemeiner Wert; qualifizierter Gutachtennachweis; Kaufpreisalternative. Keine individuelle Eignungsfreigabe.

Person und Qualifikationsnachweis

Fragen vor dem Auftrag.

Kann ein Gutachten den angesetzten Wert bestätigen?

Ja. Das Ergebnis wird aus den geeigneten Grundlagen hergeleitet. Eine Beauftragung enthält keine Zusage, dass der gemeine Wert niedriger als der steuerliche Ansatz ist.

Schildern Sie Ihre Situation.

Der Anlass ist in der Anfrage freiwillig vorausgewählt. Sie können ihn ändern und die Gutachtenart offenlassen.

Bewertung anfragen