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Erbschaftsteuer · Nachweis

Verkehrswertgutachtenbei Erbschaftsteuer

Bei geerbten Immobilien kann der steuerliche Wert erheblich von der konkreten Marktsituation abweichen. Ein Verkehrswertgutachten ordnet den Wert zum maßgeblichen Stichtag fachlich ein.

01Stichtag

Der relevante Bewertungsstichtag wird vor Beginn eindeutig festgelegt.

02Empfänger

Finanzamt, Gericht, Erbengemeinschaft oder Berater stellen unterschiedliche Anforderungen.

03Dokumentation

Grundlagen, Quellen, Annahmen und Besonderheiten werden nachvollziehbar erläutert.

Einordnung

Gerade im Erbfall entstehen Werte oft aus Aktenlage. Das Objekt selbst erzählt mehr.

Zustand, Modernisierungsstand, Vermietung, Rechte, Belastungen, Leerstand oder Baumängel können den Wert wesentlich beeinflussen. Diese Punkte werden nicht pauschal behauptet, sondern mit Unterlagen, Ortstermin und Marktdaten dokumentiert.

Das Gutachten ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Es liefert die fachlich dokumentierte Immobilienwertgrundlage, die von Finanzbehörden, Gerichten oder Beteiligten eigenständig gewürdigt wird.

Ablauf

Vom Anlass zur belastbaren Wertgrundlage

Der Ablauf bleibt übersichtlich und auf den konkreten Empfänger ausgerichtet.

  1. Schritt 101Anlass klären

    Empfänger, Stichtag und gewünschte Verwendung werden festgelegt.

  2. Schritt 202Unterlagen prüfen

    Vorhandene Objekt- und Verfahrensunterlagen werden gesichtet.

  3. Schritt 303Ortstermin

    Zustand, Ausstattung und Besonderheiten werden aufgenommen.

  4. Schritt 404Wertermittlung

    Das geeignete Verfahren wird ausgewählt und plausibilisiert.

  5. Schritt 505Besprechung

    Sie erhalten Ergebnis, Gutachten und Erläuterung der wesentlichen Punkte.

Unterlagen

Was ist für die erste Prüfung hilfreich?

Nicht alles muss sofort vollständig sein. Wichtig ist, den Anlass und offene Punkte früh zu erkennen.

  • Nachlass-/Erbunterlagen soweit vorhanden
  • steuerlicher Stichtag
  • Grundbuch und Flurkarte
  • Objektunterlagen und Flächen
  • Mietverträge bei Vermietung
  • Hinweise auf Rechte und Belastungen
Datenquellen und Qualitätssicherung ansehen
Abgrenzung

Die Wertermittlung liefert die fachliche Grundlage. Die rechtliche oder steuerliche Würdigung erfolgt durch die zuständige Stelle.

Diese Trennung ist wichtig: Bewertet wird die Immobilie. Steuerliche Gestaltung, Fristen, Rechtsmittel oder gerichtliche Entscheidungen gehören in die Hände der zuständigen Berater, Behörden oder Gerichte.

FAQ

Häufige Fragen

Welcher Stichtag ist bei Erbschaftsteuer wichtig?

Häufig ist der Todestag maßgeblich. Der konkrete steuerliche Stichtag sollte mit Steuerberatung oder Finanzamt abgeglichen werden.

Kann eine Erbengemeinschaft gemeinsam beauftragen?

Ja, das ist oft sinnvoll, weil alle Beteiligten eine einheitliche Wertgrundlage erhalten. Die Beauftragung und Kostenverteilung sollten vorher abgestimmt werden.

Reicht eine Marktwertermittlung?

Für interne Orientierung eventuell. Wenn ein Nachweis gegenüber dem Finanzamt benötigt wird, ist regelmäßig ein ausführlicherer Gutachtenumfang zu prüfen.

Kostenfreie Vorprüfung

Schildern Sie kurz Ihren Anlass – ich empfehle den passenden Umfang.

Sie lösen dadurch keine Beauftragung aus. Nach erster Prüfung erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung und einen Kostenrahmen.

  • keine automatische Online-Bewertung
  • Empfehlung zum passenden Gutachtenumfang
  • Rückmeldung werktags meist innerhalb von 24 Stunden

Bitte geben Sie mindestens Telefon oder E-Mail an.

Keine Beauftragung durch Absenden · persönliche Rückmeldung · vertraulich

Persönliche Erstabstimmung

Zuerst den Anlass klären. Dann die passende Bewertung wählen.

In einer kurzen Erstabstimmung klären wir Anlass, Empfänger, Bewertungsstichtag und Objekt. Sie erhalten eine fachliche Einordnung – noch keine Beauftragung.

Kostenfrei · unverbindlich · persönlich mit Alexander Rommelmann