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Immobilienbewertung

Ein Grundstück im Kreis Minden-Lübbecke bewerten

Bodenrichtwert, Baurecht und konkrete Grundstücksmerkmale müssen zusammenpassen. Die örtliche Zuständigkeit wird vor der Datenauswahl geklärt.

Redaktion und Quellenabgleich: · Ansprechpartner: Alexander Rommelmann

Was soll bewertet werden?

Benennen Sie Gemeinde, Flurstück soweit bekannt, Nutzung und Anlass. Unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke oder nur ein Teilbereich können unterschiedliche Aufgaben darstellen. Eine mögliche Teilung oder Bebauung wird nicht ungeprüft vorausgesetzt.

Die Grundstückseigenschaften prüfen

Rechtlich zulässige Nutzung, Entwicklungs- und Erschließungszustand, Zuschnitt, Größe, Zuwegung und Rechte können wertrelevant sein. Behördliche Auskünfte und geeignete Unterlagen bilden dafür die Grundlage; ein sichtbarer Nachbarbau ersetzt keinen Nachweis.

Die zuständige Marktgrundlage wählen

Der Kreisbericht Minden-Lübbecke erfasst nicht die Stadt Minden. Für ein Grundstück in Minden wird die eigene städtische Marktgrundlage geprüft. Ein Bodenrichtwert bleibt ein Ausgangspunkt mit definierten Referenzmerkmalen und Stichtag.

Eine begründete Ableitung vereinbaren

Objektspezifische Abweichungen, Daten und Annahmen werden nachvollziehbar dokumentiert. Eine reine Multiplikation von Fläche und Richtwert ist nicht in jedem Fall eine ausreichende Bodenwertermittlung. Bau- oder Genehmigungsfähigkeit wird durch das Gutachten nicht zugesagt.

Teilung und zusätzliche Bebauung nicht voraussetzen

Ein großes Grundstück kann unterschiedliche nutzbare Bereiche aufweisen. Ob ein zusätzlicher Bauplatz entstehen kann, hängt unter anderem von Planungsrecht, Erschließung, Zuwegung und der konkreten Geometrie ab. Eine gedachte Teilung auf einem Luftbild schafft diese Voraussetzungen nicht. Wenn eine bestimmte Entwicklungsannahme untersucht werden soll, wird sie als eigene Bewertungsfrage abgegrenzt und mit den verfügbaren behördlichen Grundlagen geprüft.

Die Gemeinde bestimmt den ersten Quellenweg

Für Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Porta Westfalica, Rahden, Stemwede, Bad Oeynhausen und Preußisch Oldendorf wird die zuständige Kreisquelle von der Stadt Minden unterschieden. Bodenrichtwertauskunft und Marktbericht ergänzen die gemeindlichen Planungsinformationen. Für eine bebaute Immobilie werden darüber hinaus Gebäude und Nutzung untersucht. Beim Verkehrswertgutachten erfolgt auch bei einem unbebauten Grundstück meine persönliche Besichtigung.

Quellen und Einordnung

Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.

Sprechen wir über den konkreten Umfang.

Anlass und Empfänger helfen bei der Auswahl. Eine bestimmte Leistung müssen Sie noch nicht kennen.

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