Erbbaurecht und Immobilienwert
Haus auf fremdem Grund? Beim Erbbaurecht beeinflussen Erbbauzins, Restlaufzeit und Bedingungen den Wert erheblich. Was Sie wissen sollten.
Was Erbbaurecht bedeutet
Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude Ihnen, das Grundstück aber jemand anderem (z. B. Kirche oder Kommune). Dafür zahlen Sie einen Erbbauzins. Das Recht ist zeitlich befristet (oft 75 bis 99 Jahre).
Was den Wert beeinflusst
Entscheidend sind vor allem Restlaufzeit, Höhe des Erbbauzinses, Anpassungsklauseln und die Entschädigungsregelung bei Ablauf. Eine kurze Restlaufzeit oder ein hoher Zins mindern den Wert deutlich.
Bewertung nach ImmoWertV
Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke werden gesondert nach den Vorgaben der ImmoWertV bewertet – das erfordert Erfahrung. Mehr auf der Seite Erbbaurecht bewerten.
Häufige Fragen
Mindert ein Erbbaurecht den Wert?
In der Regel ja – durch den laufenden Erbbauzins und die zeitliche Befristung. Wie stark, hängt von Restlaufzeit und Konditionen ab.
Kann man ein Erbbaurecht verkaufen?
Ja, das Erbbaurecht ist veräußerbar. Sein Wert richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen und der Restlaufzeit.