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Bestand und Wert zum Erbfall
§ 2311 BGB stellt für die Pflichtteilsberechnung auf Bestand und Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ab. Das ist von einer heutigen Verkaufsentscheidung zu unterscheiden. Die konkrete rechtliche Aufgabe wird mit der anwaltlichen Beratung geklärt.
Die Tatsachengrundlage nachvollziehbar machen
§ 2314 BGB enthält unter seinen Voraussetzungen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Welche Unterlagen oder Schritte rechtlich verlangt werden können, ist keine Entscheidung der Immobilienbewertung. Für den Bericht werden die verfügbaren Tatsachen und ihre Aussagekraft festgehalten.
Was den früheren Wert erklären kann
Grundbuch, Rechte, damaliger Zustand, Vermietung und geeignete Marktdaten gehören in die Prüfung. Spätere Sanierungen und heutige Marktverhältnisse dürfen nicht unbemerkt auf den Erbfall zurückübertragen werden.
Eine prüfbare Frage formulieren
Hilfreich sind Objekt, gewünschter Stichtag, Empfänger und bestehende Fristen. Ein vorhandenes Gutachten kann gezielt auf einen strittigen Ansatz geprüft werden. Die Höhe eines konkreten Pflichtteilsanspruchs wird damit nicht automatisch festgestellt.
Ein späterer Verkauf muss eingeordnet werden
Wird die Immobilie nach dem Erbfall veräußert, kann der Abschluss eine relevante Information sein. Er ist jedoch nicht ohne Prüfung mit dem Wert am Erbfall gleichzusetzen. Zeitraum, Zustand, Marktveränderungen und Vertragsbedingungen werden gegenübergestellt. Eine zwischenzeitliche Modernisierung oder ein unter besonderen Umständen zustande gekommener Verkauf kann die Aussagekraft für den früheren Stichtag beeinflussen.
Den Bericht für Rückfragen vorbereiten
Hilfreich ist eine geordnete Liste der Unterlagen und der von Beteiligten unterschiedlich beschriebenen Tatsachen. Geht der Streit beispielsweise um eine Fläche oder einen damaligen Schaden, sollte genau dieser Punkt mit den vorhandenen Nachweisen benannt werden. Der Bericht legt offen, welche Grundlage verwendet wurde. Die Immobilienbewertung bestimmt weder die Pflichtteilsquote noch sämtliche Nachlassverbindlichkeiten; sie beantwortet die vereinbarte Wertfrage zur Immobilie.
Quellen und Einordnung
Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.
