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ImmoWert Analyse

Immobilienbewertung

Eine Immobilie im Pflichtteilsfall bewerten

Wertfrage, Auskunft und rechtlicher Anspruch gehören zusammen, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Der Bewertungsauftrag braucht eine klare Abgrenzung.

Redaktion und Quellenabgleich: · Ansprechpartner: Alexander Rommelmann

Bestand und Wert zum Erbfall

§ 2311 BGB stellt für die Pflichtteilsberechnung auf Bestand und Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ab. Das ist von einer heutigen Verkaufsentscheidung zu unterscheiden. Die konkrete rechtliche Aufgabe wird mit der anwaltlichen Beratung geklärt.

Die Tatsachengrundlage nachvollziehbar machen

§ 2314 BGB enthält unter seinen Voraussetzungen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Welche Unterlagen oder Schritte rechtlich verlangt werden können, ist keine Entscheidung der Immobilienbewertung. Für den Bericht werden die verfügbaren Tatsachen und ihre Aussagekraft festgehalten.

Was den früheren Wert erklären kann

Grundbuch, Rechte, damaliger Zustand, Vermietung und geeignete Marktdaten gehören in die Prüfung. Spätere Sanierungen und heutige Marktverhältnisse dürfen nicht unbemerkt auf den Erbfall zurückübertragen werden.

Eine prüfbare Frage formulieren

Hilfreich sind Objekt, gewünschter Stichtag, Empfänger und bestehende Fristen. Ein vorhandenes Gutachten kann gezielt auf einen strittigen Ansatz geprüft werden. Die Höhe eines konkreten Pflichtteilsanspruchs wird damit nicht automatisch festgestellt.

Ein späterer Verkauf muss eingeordnet werden

Wird die Immobilie nach dem Erbfall veräußert, kann der Abschluss eine relevante Information sein. Er ist jedoch nicht ohne Prüfung mit dem Wert am Erbfall gleichzusetzen. Zeitraum, Zustand, Marktveränderungen und Vertragsbedingungen werden gegenübergestellt. Eine zwischenzeitliche Modernisierung oder ein unter besonderen Umständen zustande gekommener Verkauf kann die Aussagekraft für den früheren Stichtag beeinflussen.

Den Bericht für Rückfragen vorbereiten

Hilfreich ist eine geordnete Liste der Unterlagen und der von Beteiligten unterschiedlich beschriebenen Tatsachen. Geht der Streit beispielsweise um eine Fläche oder einen damaligen Schaden, sollte genau dieser Punkt mit den vorhandenen Nachweisen benannt werden. Der Bericht legt offen, welche Grundlage verwendet wurde. Die Immobilienbewertung bestimmt weder die Pflichtteilsquote noch sämtliche Nachlassverbindlichkeiten; sie beantwortet die vereinbarte Wertfrage zur Immobilie.

Quellen und Einordnung

Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.

Fragen vor dem Auftrag.

Reicht eine testamentarisch genannte Wertangabe?

§ 2311 BGB macht eine vom Erblasser getroffene Wertbestimmung für die Pflichtteilsberechnung nicht maßgeblich. Welche tatsächliche Wertermittlung im konkreten Fall benötigt wird, klären Sie anhand des Sachverhalts und der rechtlichen Anforderungen.

Welche Frage soll Ihre Bewertung beantworten?

Anlass und Empfänger helfen bei der Auswahl. Eine bestimmte Leistung müssen Sie noch nicht kennen.

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