Redaktion und Quellenabgleich: · Ansprechpartner: Alexander Rommelmann
Die Bewertungsfrage zuerst
Nennen Sie den Zweck, den vorgesehenen Empfänger und einen bekannten Stichtag. Bei mehreren Objekten hilft eine kurze Übersicht. Unbekannte Angaben können ausdrücklich offenbleiben.
Die Immobilie nachvollziehbar beschreiben
Grundbuch, Flurkarte, Grundrisse und vorhandene Flächenberechnungen helfen bei der Zuordnung. Bei einer Wohnung kommen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft hinzu. Bei Vermietung sind Mietverträge und Ertragsangaben relevant.
Abweichungen und frühere Zustände belegen
Rechte benötigen neben dem Grundbucheintrag häufig die zugehörige Vereinbarung. Modernisierungen werden durch Art, Zeitpunkt und Umfang verständlich. Für historische Stichtage helfen datierte Pläne, Fotos und Rechnungen.
Fehlendes und Vertrauliches getrennt behandeln
Beschaffen Sie fehlende Dokumente nicht ungeprüft auf eigene Kosten. Im Angebot wird geklärt, was erforderlich ist und wer es beschafft. Für den Erstkontakt genügt eine Beschreibung; einen geeigneten Übermittlungsweg für vertrauliche Unterlagen stimmen wir gesondert ab.
Widersprüche früh sichtbar machen
Stehen im Exposé, im Mietvertrag und in einer Flächenberechnung unterschiedliche Zahlen, reichen Sie die vorhandenen Fassungen mit Herkunft und Datum ein. Wählen Sie nicht selbst die vermeintlich günstigere Angabe aus. Es wird geprüft, welche Fläche für welchen Zweck gemeint ist und welche Grundlage belastbar ist. Auch ein Dachgeschossausbau sollte mit den verfügbaren Genehmigungs- und Planunterlagen beschrieben werden; seine bloße Nutzung belegt nicht jede rechtliche Voraussetzung.
Besichtigung und Unterlagen ergänzen sich
Beim Verkehrswertgutachten besichtige ich die Immobilie immer persönlich. Auch bei Marktwertermittlung und Kurzgutachten ist die Besichtigung der Regelfall. Nur wenn sich ein Termin organisatorisch oder zeitlich nicht vereinbaren lässt, kommt nach individueller Abstimmung eine Ausnahme infrage. Dafür brauche ich ausreichend aktuelle Innen- und Außenfotos, geeignete Unterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen, Schäden und Mängeln. Ob diese Grundlage genügt, entscheide ich für den konkreten Auftrag; die Einschränkungen werden dokumentiert.
Bei einer Eigentumswohnung betreffen wertrelevante Umstände häufig auch das Gemeinschaftseigentum. Hinweise auf geplante Maßnahmen, gefasste Beschlüsse und bekannte Schäden sollten deshalb zusammen mit den Wohnungsunterlagen benannt werden. Zugang und Umfang der Besichtigung werden rechtzeitig mit den zuständigen Personen abgestimmt.
Quellen und Einordnung
Diese Erläuterungen helfen bei der Vorbereitung Ihrer Bewertung. Für den konkreten Auftrag werden Objekt, Zweck, Stichtag und geeignete Grundlagen gemeinsam festgelegt.
