Auftragsklärung
Sie schildern Anlass, Immobilie und Frist. Gemeinsam klären wir, welche Leistung fachlich erforderlich ist.
Unabhängige Gutachten nach ImmoWertV für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung, Pflichtteil und gerichtliche Auseinandersetzungen. Persönlich bearbeitet, nachvollziehbar dokumentiert und mit verbindlicher Honorarzusage vor der Beauftragung.
Jeder Anlass stellt andere Anforderungen an Stichtag, Verfahren, Unterlagen und Begründungstiefe.
Qualifizierter Nachweis eines möglicherweise niedrigeren gemeinen Werts bei Erbschaft oder Schenkung.
Erfolgsaussicht einordnen → 02Neutraler Wert für Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Auseinandersetzung und steuerliche Fragen.
Bewertungsstichtag klären → 03Nachvollziehbare Bewertungsgrundlage für außergerichtliche Einigung oder rechtliche Beratung.
Gutachtenart klären → 04Dokumentierter Immobilienwert zur sachlichen Vorbereitung von Berechnung und Verhandlung.
Prüfbedarf besprechen → 05Bewertung wertbeeinflussender Rechte auf Basis der konkreten Vertrags- und Objektsituation.
Rechte einordnen → 06Marktorientierte Wertermittlung, wenn eine interne Entscheidung statt eines Vollgutachtens benötigt wird.
Marktwert anfragen →Sie erhalten nicht automatisch die umfangreichste, sondern die für Ihren Verwendungszweck passende Leistung.
| Leistung | Typischer Zweck | Bearbeitung | Orientierung | |
|---|---|---|---|---|
| Marktwertermittlung | Verkauf, Kauf oder interne Orientierung | Kompakte Markt- und Objekteinschätzung | 697 € pauschal* | Details |
| Kurzgutachten | Außergerichtliche Einigung und private Entscheidungen | Schriftlich begründete Wertermittlung | ab 1.399 €* | Details |
| Verkehrswertgutachten | Finanzamt, komplexe Auseinandersetzung oder qualifizierte Vorlage | Ausführliche Bewertung nach ImmoWertV | ab 1.980 €* | Details |
* Unverbindliche Orientierung inklusive Umsatzsteuer. Verbindliches Honorar nach Prüfung von Objekt, Zweck, Stichtag, Unterlagen und Aufwand.
Der Finder gibt eine Orientierung. Die endgültige Empfehlung erfolgt nach persönlicher Prüfung.
Ein Gutachten ist nicht nur eine Zahl. Entscheidend sind belastbare Grundlagen, die richtige Verfahrenswahl und eine dokumentierte Herleitung.
Sie schildern Anlass, Immobilie und Frist. Gemeinsam klären wir, welche Leistung fachlich erforderlich ist.
Sie erhalten Leistungsumfang, benötigte Unterlagen und Honorar vor der Beauftragung.
Objektaufnahme, Unterlagenprüfung, Marktrecherche und fachliche Wertermittlung.
Sie erhalten das Gutachten und eine persönliche Erläuterung der wesentlichen Ergebnisse.
Der Rechner verspricht keine Steuerersparnis. Er zeigt ausschließlich die rechnerische Differenz zwischen dem festgestellten Wert und Ihrer vorläufigen Markteinschätzung.
Regionale Übersichten bündeln die örtlichen Besonderheiten. Einzelne Stadtseiten werden nur mit eigenständigen lokalen Informationen ausgebaut.
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt regelmäßig ein qualifiziertes Gutachten in Betracht. Ob der Nachweis im Einzelfall genügt, würdigt die Finanzbehörde eigenständig.
Nein. Ein Privatgutachten kann die sachliche Auseinandersetzung unterstützen, ersetzt aber keine gerichtliche Beweisaufnahme. Die konkrete Eignung hängt von Verfahren und Beweisfrage ab.
Nach Prüfung von Anlass, Objekt, Stichtag und Unterlagenlage erhalten Sie vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot.
Für ein belastbares Verkehrswertgutachten ist die persönliche Objektaufnahme grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil. Abweichungen müssen fachlich begründet und im Gutachten transparent gemacht werden.
Schildern Sie kurz Anlass, Immobilie und Frist. Sie erhalten werktags meist innerhalb von 24 Stunden eine erste fachliche Einordnung und den nächsten sinnvollen Schritt.