Persönliches Erstgespräch · Antwort werktags meist innerhalb 24 Std. · 0571 94599669
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ein belastbarer Immobilienwert, wenn eine Schätzung nicht genügt.

Unabhängige Gutachten nach ImmoWertV für Erbschaft, Finanzamt, Scheidung, Pflichtteil und gerichtliche Auseinandersetzungen. Persönlich bearbeitet, nachvollziehbar dokumentiert und mit verbindlicher Honorarzusage vor der Beauftragung.

  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
  • Bewertung nach ImmoWertV
  • Antwort werktags meist in 24 Stunden
Unabhängigkeinem Verkaufsergebnis verpflichtet
NachvollziehbarBewertungsansätze vollständig erläutert
Persönlichein Ansprechpartner vom Erstgespräch bis zur Übergabe
TransparentHonorar und Leistungsumfang vor dem Auftrag
Klarheit vor dem Auftrag

Drei Produkte, drei unterschiedliche Zwecke

Sie erhalten nicht automatisch die umfangreichste, sondern die für Ihren Verwendungszweck passende Leistung.

LeistungTypischer ZweckBearbeitungOrientierung
MarktwertermittlungVerkauf, Kauf oder interne OrientierungKompakte Markt- und Objekteinschätzung697 € pauschal*Details
KurzgutachtenAußergerichtliche Einigung und private EntscheidungenSchriftlich begründete Wertermittlungab 1.399 €*Details

* Unverbindliche Orientierung inklusive Umsatzsteuer. Verbindliches Honorar nach Prüfung von Objekt, Zweck, Stichtag, Unterlagen und Aufwand.

In zwei Minuten zur ersten Einordnung

Der Finder gibt eine Orientierung. Die endgültige Empfehlung erfolgt nach persönlicher Prüfung.

Prüfbare Qualität

So wird aus Daten ein nachvollziehbarer Wert

Ein Gutachten ist nicht nur eine Zahl. Entscheidend sind belastbare Grundlagen, die richtige Verfahrenswahl und eine dokumentierte Herleitung.

  1. Auftrag und Stichtag klärenVerwendungszweck, Bewertungsumfang und maßgeblicher Zeitpunkt werden eindeutig definiert.
  2. Unterlagen und Rechte prüfenGrundbuch, Baulasten, Flächen, Bauunterlagen, Rechte und objektspezifische Besonderheiten.
  3. Objekt persönlich besichtigenZustand, Nutzung, Ausstattung und wertrelevante Merkmale werden vor Ort aufgenommen.
  4. Markt und Verfahren ableitenVergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren werden begründet ausgewählt und plausibilisiert.
  5. Ergebnis qualitätssichernAnsätze, Rechenweg und Ergebnis werden vor Übergabe auf Konsistenz und Nachvollziehbarkeit geprüft.
Persönlich begleitet

Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten

01

Auftragsklärung

Sie schildern Anlass, Immobilie und Frist. Gemeinsam klären wir, welche Leistung fachlich erforderlich ist.

02

Festes Angebot

Sie erhalten Leistungsumfang, benötigte Unterlagen und Honorar vor der Beauftragung.

03

Besichtigung & Bewertung

Objektaufnahme, Unterlagenprüfung, Marktrecherche und fachliche Wertermittlung.

04

Übergabe & Besprechung

Sie erhalten das Gutachten und eine persönliche Erläuterung der wesentlichen Ergebnisse.

§ 198 BewG

Ist der festgestellte Immobilienwert möglicherweise zu hoch?

Der Rechner verspricht keine Steuerersparnis. Er zeigt ausschließlich die rechnerische Differenz zwischen dem festgestellten Wert und Ihrer vorläufigen Markteinschätzung.

  • keine Steuerberechnung
  • keine Rechts- oder Steuerberatung
  • persönliche Klärung von Anlass und Bewertungsumfang vor dem Auftrag
Regional vor Ort

Marktkenntnis in Ostwestfalen und Niedersachsen

Regionale Übersichten bündeln die örtlichen Besonderheiten. Einzelne Stadtseiten werden nur mit eigenständigen lokalen Informationen ausgebaut.

Alexander Rommelmann, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Persönlich verantwortlich

Berufliche Qualifikation

Alexander Rommelmann ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Er begleitet jeden Auftrag persönlich – von der fachlichen Einordnung bis zur Erläuterung des Ergebnisses.

  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
  • DIAZert-Zertifikat DIA-IB-825
  • Bewertung nach ImmoWertV
Qualifikation und Arbeitsweise
Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab wissen möchten

Welches Gutachten akzeptiert das Finanzamt?

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt regelmäßig ein qualifiziertes Gutachten in Betracht. Ob der Nachweis im Einzelfall genügt, würdigt die Finanzbehörde eigenständig.

Ist ein Privatgutachten vor Gericht automatisch verbindlich?

Nein. Ein Privatgutachten kann die sachliche Auseinandersetzung unterstützen, ersetzt aber keine gerichtliche Beweisaufnahme. Die konkrete Eignung hängt von Verfahren und Beweisfrage ab.

Wie schnell erhalte ich ein verbindliches Honorar?

Nach Prüfung von Anlass, Objekt, Stichtag und Unterlagenlage erhalten Sie vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot.

Muss immer eine Besichtigung stattfinden?

Für ein belastbares Verkehrswertgutachten ist die persönliche Objektaufnahme grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil. Abweichungen müssen fachlich begründet und im Gutachten transparent gemacht werden.

Unverbindlich beginnen

Welches Gutachten passt zu Ihrem Fall?

Schildern Sie kurz Anlass, Immobilie und Frist. Sie erhalten werktags meist innerhalb von 24 Stunden eine erste fachliche Einordnung und den nächsten sinnvollen Schritt.

Keine automatische Beauftragung.Erst nach persönlicher Auftragsklärung und schriftlichem Angebot entscheiden Sie.
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